Videosprechstunde auch für Psychotherapeuten möglich

Bis 1. April 2019 erarbeitet Bewertungsausschuss die EBM-Regelungen

(BPtK)

Bis zum 1. April 2019 erarbeitet der Bewertungsausschuss die Regelungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für die Videosprechstunden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte sich dafür eingesetzt, dass im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz eine Behandlung über Video nicht nur Ärzten, sondern auch Psychotherapeuten ermöglicht wird. Mit dem Auftrag an den Bewertungsausschuss wurde diese Forderung umgesetzt.

Gleichzeitig hat der 33. Deutsche Psychotherapeutentag eine Änderung der Musterberufsordnung beschlossen, um eine Fernbehandlung in der psychotherapeutischen Versorgung zu ermöglichen. Die Regelung in der Musterberufsordnung sieht vor, dass eine Videobehandlung unter besonderer Beachtung der Sorgfaltspflichten grundsätzlich möglich ist. Hierzu gehört, dass die Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung immer die Anwesenheit des Patienten voraussetzt.

Für die Nutzung von Internetprogrammen und elektronischen Medien im Praxisalltag hatte die BPtK 2017 einen Leitfaden erstellt.

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