Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat eine Anpassung des Bedarfsplans und damit für folgende Landkreise eine Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beschlossen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Böblingen, Enzkreis, Esslingen, Göppingen, Landkreis Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Main-Tauber-Kreis und Rems-Murr-Kreis. Damit werden neue Kassensitze für Psychotherapie geschaffen und die aktuelle Versorgung vor allem im ländlichen Raum verbessert.
Die Anzahl der Sitze je Kreis können Sie der Tabelle entnehmen
Kreis |
Anzahl Sitze |
Alb-Donau-Kreis |
6,5 |
Baden-Baden/Rastatt |
6,5 |
Böblingen |
13,0 |
Enzkreis |
6,0 |
Esslingen |
7,5 |
Göppingen |
8,5 |
Heidenheim |
1,0 |
Heilbronn, Land |
15,5 |
Hohenlohekreis |
0,5 |
Karlsruhe, Land |
17,0 |
Ludwigsburg |
25,5 |
Main-Tauber-Kreis |
0,5 |
Neckar-Odenwald-Kreis |
1,0 |
Ostalbkreis |
0,5 |
Rems-Murr-Kreis |
19,5 |
Freudenstadt (nur KJP) |
1,0 |
Gesamt |
130,0 |
Den aktuellen Beschluss sowie weitere Infos finden Sie hier
Der Landesausschuss beschließt nach § 90 SGB V auf der Grundlage des Bedarfsplans über den Stand der vertragsärztlichen Versorgung. Stellt dieses Gremium eine Überversorgung für eine Arztgruppe in einem bestimmten Planungsbereich fest, ordnet es Zulassungsbeschränkungen an. Der Landesauschuss überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für diese Zulassungsbeschränkungen weiterbestehen, ob neue Sperrungen anzuordnen sind oder ob Planungsbereiche für Neuzulassungen partiell geöffnet werden können.