Anpassung der Bedarfsplanung - neue Praxissitze in Baden-Württemberg

Bekanntmachung des Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen

(LPK BW)

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat eine Anpassung des Bedarfsplans und damit für folgende Landkreise eine Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beschlossen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Böblingen, Enzkreis, Esslingen, Göppingen, Landkreis Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Main-Tauber-Kreis und Rems-Murr-Kreis. Damit werden neue Kassensitze für Psychotherapie geschaffen und die aktuelle Versorgung vor allem im ländlichen Raum verbessert.

Die Anzahl der Sitze je Kreis können Sie der Tabelle entnehmen

Kreis

Anzahl Sitze

Alb-Donau-Kreis

6,5

Baden-Baden/Rastatt

6,5

Böblingen

13,0

Enzkreis

6,0

Esslingen

7,5

Göppingen

8,5

Heidenheim

1,0

Heilbronn, Land

15,5

Hohenlohekreis

0,5

Karlsruhe, Land

17,0

Ludwigsburg

25,5

Main-Tauber-Kreis

0,5

Neckar-Odenwald-Kreis

1,0

Ostalbkreis

0,5

Rems-Murr-Kreis

19,5

Freudenstadt (nur KJP)

1,0

Gesamt

130,0

Den aktuellen Beschluss sowie weitere Infos finden Sie hier 

Der Landesausschuss  beschließt nach § 90 SGB V auf der Grundlage des Bedarfsplans über den Stand der vertragsärztlichen Versorgung. Stellt dieses Gremium eine Überversorgung für eine Arztgruppe in einem bestimmten Planungsbereich fest, ordnet es Zulassungs­beschränkungen an. Der Landesauschuss überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für diese Zulassungsbeschränkungen weiterbestehen, ob neue Sperrungen anzuordnen sind oder ob Planungsbereiche für Neuzulassungen partiell geöffnet werden können.

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