Opfer psychischer Gewalt brauchen qualifizierte Hilfen

Stellungnahme der BPtK zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts

(BPtK)

Auch Opfer psychischer Gewalt sollen künftig entschädigt werden. Dies sieht ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. Damit könnten beispielsweise Opfer von Stalking oder Menschenhandel Leistungen erhalten. Positiv bewertet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass den Opfern der Nachweis von gesundheitlichen Schäden und damit auch das Antragsverfahren erleichtert wird. Zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung soll genügen, dass ein ursächlicher Zusammenhang wahrscheinlich ist. Die BPtK begrüßt außerdem, dass die Kosten von Dolmetscherleistungen übernommen werden sollen. Dies sollte jedoch nicht nur bei Migranten und Flüchtlingen möglich sein, die weniger als fünf Jahre in Deutschland leben. Entscheidend für die Kostenübernahme sollte vielmehr sein, ob die Dolmetscherleistung notwendig ist.

Gewalttaten können jedoch nicht nur bei den unmittelbaren Opfern psychische Schäden verursachen, sondern auch bei Augenzeugen, die die Gewalttat beobachtet haben, aber selbst nicht körperlich oder psychisch angegriffen wurden. Die BPtK kritisiert deshalb, dass die möglichen Hilfen für Zeugen von Gewalttaten beschränkt werden. Sie sollen lediglich sogenannte schnelle Hilfen in Traumaambulanzen erhalten und nicht die umfassenden Leistungen nach dem neuen SGB XIV. Ausnahmen sind lediglich vorgesehen, wenn ein „besonderes Näheverhältnis zum Opfer“ besteht. Entscheidend für eine Traumatisierung ist jedoch das unmittelbare Erleben der Gewalttat und nicht ein verwandtschaftliches Verhältnis zum Opfer. Insbesondere mit Blick auf terroristische Anschläge mit vielen Augenzeugen, wie z. B. auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016, ist dies nicht nachvollziehbar.

Der Referentenentwurf sieht vor, dass Gewaltopfer in Traumaambulanzen psychotherapeutische Frühinterventionen erhalten können. Die BPtK hält jedoch 15 Stunden für Kurzinterventionen nicht für ausreichend. Muss aber nach diesem Kontingent der Psychotherapeut gewechselt werden, kann dies die erreichte Stabilisierung gefährden. Außerdem stehen Traumaambulanzen nicht flächendeckend zur Verfügung. Opfern von Gewalttaten sollte es deshalb möglich sein, auch bei niedergelassenen Psychotherapeuten und Fachärzten, psychotherapeutische Interventionen erhalten zu können.

Der Referentenentwurf sieht auch vor, dass Gewaltopfer mehr Behandlungsstunden erhalten können, als es nach der Psychotherapie-Richtlinie möglich ist. Allerdings sind daneben auch ergänzend Leistungen vorgesehen, die über keine wissenschaftliche Anerkennung verfügen, und Leistungen, die durch nicht ausreichend qualifizierte Anbieter erbracht werden. Auf die psychotherapeutische Behandlung durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie qualifizierte Fachärzte darf jedoch verzichtet werden. Nur bei diesen ist die Qualifikation zur Behandlung psychisch kranker Menschen durch eine staatlich geregelte Aus- und Weiterbildung vorhanden und überprüfbar. Heilpraktiker verfügen dagegen über keine Approbation, sondern lediglich über eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.  Damit ist nach unserer Auffassung nicht sichergestellt, dass eine ausreichende Qualifikation für eine Behandlung gegeben ist.

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