Vertreterversammlung (VV) am 18./19.10.2019

(LPK BW)

Am ersten Tag der VV stand das Thema „Änderung der Weiterbildungsordnung: Bereich Spezielle Schmerzpsychotherapie“ im Mittelpunkt. Der Referent zu diesem Tagesordnungspunkt, Dr. Paul Nilges, stellte seine Arbeit als Schmerzpsychotherapeut und die Besonderheiten der Schmerzpsychotherapie vor.

Vortrag Dr. Dietrich Munz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), zur Richtlinie Personalausstattung Psychiatrie/Psychosomatik sowie zur Neustrukturierung der Deutschen Psychotherapeutentage

In der Diskussion wurden Bedenken gegenüber einer Weiter- statt Fortbildung geäußert, insbesondere bezüglich des hohen Aufwands und der Dominanz verhaltenstherapeutischer Verfahren. Auch wurde eine mögliche Einschränkung der Behandlungskompetenz „Schmerz“ auf solche Kolleginnen und Kollegen befürchtet, die eine Weiterbildung nachweisen. Diese Bedenken wurden in der Diskussion teilweise relativiert, und auch die positiven Aspekte einer Weiterbildungsregelung gegenübergestellt, insbesondere mögliche sozialrechtliche Vorteile, die sich alleine aus einer Fortbildung nicht ergeben können. Mit großer Mehrheit stimmte die VV dann dem Antrag auf Aufnahme des Bereichs „Spezielle Schmerzpsychotherapie“ in die Weiterbildungsordnung der LPK Baden-Württemberg zu.

Anschließend referierte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz zum aktuellen Stand der Reform der Psychotherapeutenausbildung. Er stellte die wesentlichen Inhalte des Gesetzes dar, nannte auch die Punkte, an denen Nachbesserungsbedarf besteht, insbesondere die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung, für die weiterhin zusätzliche finanzielle Mittel über die im Gesetz vorgesehene Finanzierung aus den Einnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung gefordert werden müssen. Des Weiteren fehle im Gesetz eine Übergangsregelung für nach aktuellem approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und die Vergütung der derzeitigen PIAs während des praktischen Jahrs sei zu gering.

Haushaltsausschussvorsitzender Michael Reisch beim Vortrag über die Kammerfinanzen

Dr. Munz berichtete dann über den Sachstand zur Reform der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) und stellte den Projektplan dazu vor. Er erwähnte, dass einen Tag vor der VV der Entwurf einer Approbationsordnung vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt wurde, deren wichtigste Punkte er dann am zweiten VV-Tag vorstellte.

Nach der Approbationsordnung sollen Grundkompetenzen erworben werden, um dann vertiefte Psychotherapie und versorgungsrelevante Kompetenzen in der Weiterbildung zu erwerben. Der Entwurf enthält auch Regelungen zur berufspraktischen Ausbildung im Bachelor und Master. Die Diskussion über das Projekt MWBO der BPtK wurde am zweiten Tag der VV erneut aufgenommen. Im Frühjahr 2020 sollen ersten Ergebnisse der Projektarbeit vorgestellt werden. Die LPK wird in die Projektarbeit durch die Ausschüsse eingebunden, die zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppen der BPtK Stellung nehmen können.

Plenum der Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg

Nach dem Bericht der Wirtschaftsprüferin stand die Diskussion im Zeichen des Kammerhaushaltes, zu dem der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Michael Reisch die aktuellen Daten referierte. Der Jahresabschluss 2018 wurde genehmigt und die Rechnungsführerin mit dem gesamten Vorstand entlastet.

Eine Änderung der Entschädigungs- und Reisekostenordnung, nach der der Vorstand nach 13 Jahren erstmals eine höhere Entschädigung erhalten soll, wurde mit Mehrheit angenommen.

Anschließend wurde die vom Berufsordnungsausschuss überarbeitete Berufsordnung diskutiert und abgestimmt. Die Berufsordnung wurde gegendert und zum Punkt Onlinetherapien präzisiert.

Themen: