BPtK: Trotz Corona – Psychotherapeut*innen weiter erreichbar

Beratung und Behandlung kann per Telefon fortgesetzt werden

(BPtK)

Ab sofort können Psychotherapeut*innen die Beratung und Behandlung von psychisch kranken Patient*innen auch telefonisch fortsetzen. „Dies ist eine dringend notwendige bundesweite Lösung, für die Patient*innen, die aufgrund der Coronakrise nicht mehr in die Praxen kommen können oder nicht über die Technik für Online-Videogespräche verfügen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Damit ist sichergestellt, dass Patient*innen, die sich aufgrund einer psychischen Erkrankung bereits in Behandlung befinden, weiter psychotherapeutisch versorgt werden können.“

Unverständlich ist jedoch, dass dies nur für Patient*innen gilt, die in den vergangenen 18 Monaten bereits bei einer Psychotherapeut*in waren. Patient*innen, die neu erkranken, sind damit ausgeschlossen. Für die ersten diagnostischen Gespräche müssen sie zumindest in die Video-Sprechstunde einer Psychotherapeut*in. „Gerade ältere Patient*innen verfügen jedoch häufig nicht über die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass Neuerkrankte während der Coronakrise von psychotherapeutischer Beratung und Behandlung abgeschnitten werden. Dies ist nicht zu verantworten. In dieser Notsituation brauchen wir telefonische Versorgung für alle.“ Einzelne Kassenärztliche Vereinigungen haben schon solche patientengerechten Lösungen geschaffen.

Mit der Coronakrise nimmt der Versorgungsbedarf aufgrund behandlungsbedürftiger Depressionen und Angststörungen voraussichtlich zu. Die häusliche Enge in den Familien und finanzielle Existenzängste verunsichern viele Menschen stark. Wer länger oder stärkere psychische Beschwerden hat, sollte sich nicht scheuen, sich an eine Psychotherapeut*in zu wenden.

Während der Coronakrise: Der Weg zum Psychotherapeuten

  • Eine psychotherapeutische Beratung und Behandlung kann grundsätzlich auch weiter in den psychotherapeutischen Praxen stattfinden, auch trotz Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverboten. Die Behandlung einer psychischen Erkrankung gehört zur medizinisch dringend notwendigen Versorgung. Patient*innen können deshalb weiter Termine für eine Behandlung von Angesicht zu Angesicht machen oder bestehende Termine wahrnehmen, wenn sie keine Erkältungssymptome und sich nicht mit dem Coronavirus angesteckt haben. Die Praxen halten alle notwendigen Hygienestandards ein, die dafür notwendig sind.
  • Wem es nicht möglich ist, in die Praxis zu kommen, kann eine Online-Behandlung per Videogespräch angeboten werden. Dafür benötigen die Patient*innen z. B. ein Tablet, einen Laptop oder PC.
  • Wer über keines dieser Geräte oder keine ausreichend stabile Internetverbindung verfügt, kann sich auch per Telefon an eine Psychotherapeut*in wenden. Wer in den vergangenen 18 Monaten bereits bei einer Psychotherapeut*in war, kann auch weiter telefonisch behandelt werden.
  • Wer erstmals aufgrund psychischer Beschwerden Hilfe bei einer Psychotherapeut*in sucht, muss zunächst in die psychotherapeutische Sprechstunde. Diese kann in der Praxis oder per Video-Gespräch erfolgen. Die Psychotherapeut*in muss die Patient*in weiterhin zur Diagnostik sehen. Eine rein telefonische Beratung, ob eine Behandlung notwendig ist, ist nicht möglich.
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