Versorgung psychischer Erkrankungen in Innovationsfonds-Projekten

Neue BPtK-Studie veröffentlicht

(BPtK)

Seit seiner Einrichtung im Jahre 2016 entwickelte sich der Innovationsfonds zum zentralen Treiber für Innovationen im Gesundheitswesen. Es soll so eine gezielte, wissenschaftlich fundierte Weiterentwicklung der Versorgung gefördert werden.

„Dafür ist allerdings entscheidend, dass der Innovationsfonds Projekte fördert, die tatsächlich das Potenzial haben, die Versorgung psychisch kranker Menschen zu verbessern“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Um das sicherzustellen, bedarf es einer Kurskorrektur.“ Die BPtK hat die Innovationsfonds-Projekte untersucht, mit denen die Versorgung von Menschen mit psychischen Beschwerden und Erkrankungen durch neue Versorgungsformen gefördert werden soll.

Die Studie zeigt, dass der Innovationsfonds qualitativ hochwertige Projekte fördert, darunter insbesondere für psychisch kranke oder belastete Kinder und Jugendliche. Es sind aber auch deutliche Defizite erkennbar. „Projekte, die den direkten Zugang zu Psychotherapeut*innen verhindern oder erschweren, verbessern nicht die Versorgung. Genauso wenig wie Projekte, die nicht erkennen lassen, in welcher Struktur- und Prozessqualität psychisch kranke Menschen versorgt werden“, erläutert BPtK-Präsident Munz. Die BPtK fordert daher, dass der Innovationsausschuss stärker auf die in den Projekten realisierte Struktur- und Prozessqualität achtet und sicherstellt, dass für Patient*innen erkennbar wird, wenn die Standards der Regelversorgung unterschritten werden.

Wichtige zusätzliche Schwerpunkte der künftigen Förderung sollten aus Sicht der BPtK die psychotherapeutische Versorgung älterer Menschen, zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen, und innovative Ansätze für die psychotherapeutische Versorgung im ländlichen Raum sein. „Dabei ist es keine Lösung, psychisch kranken Menschen auf dem Land ausschließlich digitale Angebote zu machen“, kritisiert Munz. „Digitale Angebote müssen in der regionalen psychotherapeutischen Versorgung so verankert werden, dass zum Beispiel bei psychischen Krisen jederzeit ein direkter Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in möglich ist. Fachlicher Standard – auch in Projekten des Innovationsfonds – sollte die Integration von digitalen Angeboten in die Behandlung von Angesicht zu Angesicht sein.“

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