Corona-bedingte Sonderregelung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzt*innen und Vertragspsychotherapeut*innen nach § 95d SGB V

Aktualisierung unserer Meldung vom 05.02.2021

(LPK BW)

Durch die Covid-19-Pandemie ist es Vertragsärzt*innen und Vertragspsychotherapeut*innen nur noch eingeschränkt möglich, Präsenzfortbildungen zu besuchen und hierdurch Fortbildungsnachweise zu erhalten. Auf Anfrage der KBV hin hat das Bundesministerium für Gesundheit nun einer weiteren Verlängerung der Frist zugestimmt. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. April 2020 in Kraft.

Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung wird somit für Vertragsärzt*innen und Vertragspsychotherapeut*innen um zwölf Monate verlängert. Diese Verlängerung der Nachweispflicht der fachlichen Fortbildung nach § 95d SGB V gilt auch für Vertragsärzt*inne und Vertragspsychotherapeut*innen, die sich bereits im zweijährigen Nachholzeitraum befinden.

Für weitere Informationen: https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/coronavirus-sars-cov-2/impfung-gegen-covid-19/

Corona-bedingte Sonderregelung zur Fortbildungsverpflichtung von Psychologischen Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen nach § 136b SGB V i.V.m. der Richtlinie des G-BA

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 03. Dezember 2020 beschlossen, die Regelungen zur Fortbildung der Fachärzt*innen, der Psychologischen Psychotherapeut*innen sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen  im Krankenhaus erneut wie folgt zu ändern.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie und dem damit einhergehenden Mangel an Präsenzfortbildungen werden für alle fortbildungsverpflichteten Personen die am 1. April 2020 laufenden Fristen zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen gemäß § 2 Satz 1 und zur Erbringung des Fortbildungsnachweises gemäß § 3 Absatz 1 um zwölf Monate verlängert.

Für weitere Informationen: QS-Richtlinie des G-BA zu Ausnahmen QS-Anforderungen

 

Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg,
Ressort AFW-QS
Jägerstr. 40, 70174 Stuttgart.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an fortbildung [at] lpk-bw.de (fortbildung[at]lpk-bw[dot]de).

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Ressort Aus-, Fort und Weiterbildung & Qualitätssicherung

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