Corona-Impfungen - Priorisierung

Geänderte Impfpriorisierung für Krankenhaus - gilt auch für PP und KJP (ohne Altersbegrenzung) sowie auch PiA

(LPK BW)

Das Land Baden-Württemberg hat inzwischen die Impfreihenfolge der Corona-Schutzimpfung geändert und aktualisiert, Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeut*innen zählen inzwischen explizit dazu, auch Psychotherapeut*nnen in Ausbildung (PiA).

Genauere Infos dazu finden Sie auf der Seite des Sozialministerums BW zur Impfberechtigung unter Punkt 12 (siehe den Ausschnitt unten). Die Terminvergabe erfolgt dabei ausschließlich zentral über die Hotline 116 117 sowie über die Website www.impfterminservice.de. Bitte sehen Sie von Anfragen an die Kammer hierzu ab und beachten Sie auch die aktualisierten Informationen des Sozialministeriums unter Impfen: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de).

 

Nachdem auch der Impfstoff von AstraZeneca für die über 65jährigen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen wurde, entfällt die bisherige Altersbegrenzung. Weitere Infos dazu auf der RKI-Homepage. Dies wurde inzwischen vom Sozialministerium Baden-Württemberg übernommen. Die Impfungen mit AstraZeneca wurden wegen aufgetretener Komplikationen vorübergehend ausgesetzt. Inzwischen wurde dieser Stopp wieder aufgehoben. Weitere aktuelle Infos finden Sie auf der SoMi-Seiten zur Impfberechtigung sowie zur Corona-Impfung.

Bitte beachten Sie, dass die Kammer Ihnen keine Bescheinigungen zur Vorlage bei den Impfzentren ausstellen kann. Zur Vorlage ausreichend sind beispielsweise ein Auszug aus dem Arztregister, ein Ausdruck Ihres Eintrags in der Arztsuche der KVBW (vgl. dazu auch die Seite der KV) und/oder ein Eintrag aus der Therapeutensuche der LPK BW oder eine selbst erstellte und unterzeichnete Bescheinigung mit Praxisstempel. Hilfreich ist ggf. auch ein Ausdruck von Punkt 12 der Liste des SoMis (siehe Ausschnitt).

Für angestellte Psychotherapeut*innen und Praxispersonal hat das Sozialministerium ein Muster veröffentlicht: Corona_SM_Impfbescheinigung-Arbeitgeber.pdf (baden-wuerttemberg.de). Dieses ist vom Arbeitgeber auszufüllen.

Bei Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) verhält es sich wie bei den angestellten Psychotherapeuten. Zuständig ist der Arbeitgeber bzw. das Ausbildungsinstitut (Klinik etc.).

Wichtige weitere Infos finden Sie auch auf der Homepage der KV Baden-Württemberg zur Corona-Impfung.

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