Kognitive Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen mit Zwangsstörungen empfohlen

AWMF veröffentlicht S3-Leitlinie zu Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter

(BPtK)

Psychotherapie erzielt bei Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter die besten Ergebnisse und ist deshalb die Behandlung der ersten Wahl. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle S3-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Die Leitlinie empfiehlt, dass eine störungsspezifische Kognitive Verhaltenstherapie (KVT) als Psychotherapie der ersten Wahl angeboten werden soll. Hierbei soll Expositions- und Reaktionsmanagement das Kernelement sein. Eine medikamentöse Behandlung mit einem Selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmer soll in aller Regel erst dann erfolgen, wenn eine KVT nicht ausreichend wirksam war.

Die S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter wurde unter Federführung der Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) entwickelt und im Juni 2021 veröffentlicht. Die BPtK war in der Konsensusgruppe vertreten.

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