Künftig schnellere finanzielle Unterstützung für Opfer sexueller Gewalt

Vereinfachtes und beschleunigtes Antragsverfahren des „Fonds sexueller Missbrauch“

(BPtK)

Menschen, die im Kindes- und Jugendalter Opfer sexueller Gewalt wurden, können künftig schneller mit finanzieller Unterstützung rechnen. Bisher war es bei Anträgen auf die Finanzierung von Psychotherapien, Beratungen und anderen therapeutischen Hilfen mitunter zu extrem langen Wartezeiten gekommen. Dies hatte zu Unterbrechungen oder sogar zum Abbruch von ambulanten Psychotherapien geführt. In Zukunft soll über Anträge innerhalb von maximal drei Monaten entschieden werden, teilte die neu aufgestellte Geschäftsstelle des „Fonds sexueller Missbrauch“ mit. Wenn Verfahren in der Clearingstelle beraten werden müssen, soll die Bearbeitungszeit maximal vier Monate betragen. Rechnungen von Psychotherapeut*innen sollen innerhalb von vier Wochen bearbeitet werden.

Auch das Antragsverfahren wurde vereinfacht und beschleunigt. Die neu gestaltete „Fragen und Antworten“-Rubrik auf der Webseite des Fonds enthält jetzt viele Informationen zu den einzelnen Leistungen, die aus dem Fonds gewährt werden können.

„Die Gelder des Fonds sind eine wichtige Hilfe für Menschen, denen in Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt angetan wurde“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die Behandlung der oft schweren psychischen Erkrankungen solcher Patient*innen dauert häufig länger, als sie von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Die Möglichkeit, ambulante Psychotherapien über diesen Fonds weiter zu finanzieren, ist für viele dieser Patient*innen essenziell.“

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