LPK-Vertreterversammlung am 13. März 2021 (online)

Resolutionen zur PiA-Vergütung und zu Folgen des Klimawandels

(LPK BW)

Nach dem Bericht des Präsidenten über die Aktivitäten der Kammer seit der letzten VV fand dazu eine Aussprache statt. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie und deren Auswirkungen auf die Kammer wurden besprochen. Eine erhöhte Anfrage der Mitglieder im Zusammenhang mit der Pandemie ist deutlich feststellbar.

Der Vertreter der Universitäten Prof. Dr. G. Alpers berichtet, dass die Verhandlungen zur Finanzierung der neuen Studiengänge auf einem guten Weg seien und mit dem Start der neuen Masterstudiengänge für 2022 zu rechnen sei.

Die Landesärztekammer hat beschlossen, aufgrund der Pandemie allen Ärztekammermitgliedern fünfzig Punkte in ihrem Fortbildungskonto gutzuschreiben. Aus der VV kommt die Anregung, auch bei den Mitgliedern der LPK BW so zu verfahren. Der Vorstand erläutert, dass eine Gutschrift allein durch Entscheidung des Vorstands rechtlich problematisch sei. Für Satzungsänderungen und Aussetzungen von Regelungen ist ein VV-Beschluss erforderlich. Nach kontroverser Diskussion wird dann ein Antrag eingebracht und mehrheitlich befürwortet, mit welchem der Vorstand von der VV ermächtigt wird, eine der Ärztekammer entsprechende Regelung zu beschließen (s.u.).

Anschließend kommen drei Gäste der Psychotherapists for Future zu Wort, die vom Vorstand zur VV eingeladen wurden. Präsident Dr. Dietrich Munz weist eingangs darauf hin, dass bei öffentlichen Äußerungen zu allgemeinpolitischen Fragen ein unmittelbarer Zusammenhang zur Berufsausübung der Kammermitglieder sowie eine wohlverstandene Gesamtinteressenvertretung der Kammermitglieder erforderlich sind. Er erläutert, dass der Klimawandel eine Bedrohung der psychischen Gesundheit sei und in der Zukunft mit entsprechenden Anfragen der Presse bei der Kammer gerechnet werden müsse. Daher sei es wichtig, dass es eine mehrheitliche Haltung der VV zu dieser Thematik gebe und der Vorstand durch einen solchen Mehrheitsbeschluss legitimiert werde, sich öffentlich über psychische Auswirkungen auch im Rahmen allgemeinpolitischer Themen zu äußern. Die Vertreterinnen der Psychotherapists for Future stellen ihre Überlegungen vor. Nach intensiver, z.T. auch kontroverser Diskussion wird mit großer Mehrheit eine Resolution verabschiedet: „Die Folgen des Klimawandels und der Umweltzerstörung beeinflussen die psychische Gesundheit – unser Berufsstand hat zum Gesundheitsschutz beizutragen“.

Die VV stimmte dann der Übernahme der von einer Arbeitsgruppe der BPtK erarbeiteten Empfehlungen zur Behandlungsdokumentation zu, welche auf der Kammerhomepage veröffentlicht werden.

Eine Resolution zur angemessenen Vergütung für PiA wird von den PiA-Vertreterinnen der Kammer eingebracht und einstimmig verabschiedet.

Nach einigen kleineren Änderungen an verschiedenen Satzungen wird das Thema „Psychotherapeut*innen beim Thema Suizid im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und Fürsorge“ diskutiert. Dr. Jan Glasenapp, der dieses Thema auf die TOP gebracht hatte, führte in die Diskussion ein. Er verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 26.02.2020, Az.: 2 BvR 2347/15) und die daraus resultierenden Fragen für die Berufsausübung der Psychotherapeutinnen. Die Berufsordnung der LKP BW sollte daraufhin durchgesehen und Änderungsbedarfe identifiziert werden. Der Vorstand wurde von der VV beauftragt, sich dieses Themas weiter anzunehmen und in der nächsten VV dazu zu berichten.

Durch die Änderung des PsychThAusbRefG und durch neue Regelungen im Heilberufekammergesetz (HBKG) müssen alle Kammersatzungen angepasst werden: neue Berufsbezeichnung, die neue Bezeichnung der Kammer, die freiwillige Mitgliedschaft der Masterstudenten, eine Rechtsgrundlage für curriculäre Fortbildungen, die Möglichkeit der Errichtung eines Ethikrates durch Satzung sowie die erleichterte Veröffentlichung von Satzungsänderungen auf der Kammerhomepage. Zur Überarbeitung der Satzungen wird von der VV ein Satzungsausschuss gewählt. Ein Wahlausschuss soll ebenfalls ins Leben gerufen werden, da es durch das neue Gesetz auch bezüglich der Wahl einigen Änderungsbedarf gibt. Die Vertreter der Wahllisten sollen dafür je einen Vertreter benennen.

Abschließend stand die Diskussion über die Muster-Weiterbildungsordnung der BPtK auf der Tagesordnung. Dr. Munz berichtete den aktuellen Stand, die Versammlung diskutierte die unterschiedlichen, vor allem noch in der Abstimmung befindlichen Punkte.

 

Themen: