Sachverständigengutachten - Mindestanforderungen an die Qualität

Empfehlungen der Arbeitsgruppe familienrechtliche Gutachten

(LPK BW)

Die Arbeitsgruppe familienrechtliche Gutachten hat neue Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten nach § 1631b BGB und zur freiheitsentziehenden Unterbringung von Minderjährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker herausgegeben.

Die Empfehlungen wurden von Vertretern juristischer, medizinischer, (sozial-)pädagogischer und psychologischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer erarbeitet und fachlich begleitet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und unterstützt durch den XII. Zivilsenat des BGH erstellt und können bei der Kammer als PdF-Datei angefordert werden: info [at] lpk-bw.de (info[at]lpk-bw[dot]de)   

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