Unterstützung von Psychotherapeut*innen bei der Erfüllung der Dokumentationspflichten

Empfehlungen der Bund-Länder-AG „Qualitätssicherung in der Psychotherapie“

(LPK BW)

Psychotherapeut*innen sind nach der Berufsordnung verpflichtet, in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung oder Beratung zum Zwecke der Dokumentation eine Patientenakte zu führen. Die Dokumentationspflichten umfassen nach § 11 Abs. 2 Berufsordnung LPK-BW die Aufzeichnung sämtlicher aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse. Darüber hinaus ergeben sich entsprechende Dokumentationspflichten aus den Heilberufegesetzen, als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag sowie aus verschiedenen sozialrechtlichen Bestimmungen. Die Bund-Länder-AG „Qualitätssicherung in der Psychotherapie“ hat zur Unterstützung der Psychotherapeut*innen bei der Erfüllung ihrer Dokumentationspflichten unverbindliche Empfehlungen erarbeitet, die vom 37. DPT sowie der VV der LPK-BW am 13. März 2021 verabschiedet worden sind.

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