Vertreterversammlung (VV) am 22./23. Oktober in Stuttgart

(LPK BW)

Am ersten VV-Tag wurden zunächst die durch das neue Psychotherapeutengesetz notwendig gewordenen Änderungsbedarfe in der Wahlordnung und der Hauptsatzung diskutiert. Dies betrifft Fragen wie Repräsentanz von Berufsgruppen und Psychotherapieverfahren im Vorstand und den Kammergremien, ein oder mehrere Wahlkörper, Vertretung der PiA und Übergangslösungen. Die aufgeworfenen Fragen sollen in den Kammergremien weiter diskutiert werden, um eine möglichst breite Zustimmung für eine Beschlussvorlage zu den notwendigen Satzungsänderungen sicher zu stellen.

Vertreterversammlung in Präsenz

Die nächste Kammerwahl Ende 2023 soll nochmals auf Grundlage der bestehenden Wahlordnung durchgeführt werden. Da bis dahin nur wenige Mitglieder der neuen Berufsgruppe der Psychotherapeut*innen zu erwarten sind, sollen diese wie bisher die Doppelapprobierten ein Wahlrecht erhalten, in welchem der beiden Wahlkörper der PP oder KJP sie ihre Stimme abgeben wollen. Für die übernächste Wahl 2028 muss eine große Wahlrechtsreform erarbeitet und verabschiedet werden.

Im Rahmen des zweiten  Tagesordnungspunkts stellte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz den aktuellen Stand der Musterweiterbildungsordnung vor. Er machte deutlich, dass für die Umsetzung in den Weiterbildungsstätten noch Finanzierungsprobleme bestehen. Die BPtK schreibt diesbezüglich die an den Koalitionsverhandlungen beteiligten Gesundheitspolitiker*innen an mit der Aufforderung, dass der Gesetzgeber handeln muss, um die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung sicherzustellen.

In der Diskussion wurden weitere offene Fragen angesprochen wie ausreichende Stellenkapazitäten für Weiterbildungsteilnehmer*innen, Umgang mit nicht approbierten Supervisor*innen in den grenznahen Gebieten, etc.

Die Delegierten diskutierten anschließend ein Nachhaltigkeitskonzept der Kammer. Breiter Konsens bestand dabei bezüglich der Notwendigkeit eines solchen Konzepts. Sichtbar wurde aber auch, dass in einem Flächenland wie Baden-Württemberg eine grundsätzliche Verpflichtung zur Benutzung des öffentlichen Verkehrs nicht umsetzbar ist. Das Konzept wird in den Gremien weiter diskutiert und auf die Tagesordnung der nächsten VV gestellt.

Am zweiten Tag befasste sich die VV mit dem Haushalt. Nach ausführlicher Diskussion wurden die Rechnungsführerin und der gesamte Vorstand entlastet sowie der Haushalt für 2022 beschlossen. Die Diskussion um eine Nachhaltigkeitsstrategie der Kammer vom Vortag wurde weitergeführt.

Die G-BA Richtlinien zur ambulante Komplexversorgung sowie die PPP-Richtlinie wurden diskutiert und zwei Resolutionen dazu verabschiedet.

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