Zulassung von Systemischer Therapie bei Kindern und Jugendlichen wird geprüft

G-BA leitet Bewertungsverfahren ein

(BPtK)

Die Anerkennung der Systemischen Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wird nun auch bei Kindern und Jugendlichen geprüft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. August 2021 beschlossen, das dafür notwendige Bewertungsverfahren einzuleiten. Der Beschluss erfolgte knapp 13 Jahre nachdem der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) die Systemische Therapie als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren bei Kindern und Jugendlichen anerkannt hat.

Bislang ist die Systemische Therapie nur für die Behandlung von Erwachsenen zugelassen. Der aktuelle Antrag für den Bereich Kinder und Jugendliche wurde von Dr. Monika Lelgemann, der Unparteiischen und Vorsitzenden des Unterausschusses Methodenbewertung, eingebracht und im Plenum des G-BA einstimmig beschlossen.

Die Systemische Therapie zählt seit dem WBP-Gutachten vom 14. Dezember 2008 zu den wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Der WBP bestätigte deren Wirksamkeit in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen für die folgenden Anwendungsbereiche:

  • Affektive Störungen (F30 bis F39) und Belastungsstörungen (F43),
  • Essstörungen (F50) und andere Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen (F5),
  • Verhaltensstörungen (F90 bis F92), F94, F98) mit Beginn in der Kindheit und Jugend sowie Tic-Störungen (F95),
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60, F62, F68 bis F69), Störungen der Impulskontrolle (F63), Störungen der Geschlechtsidentität und Sexualstörungen (F64 bis F66), Abhängigkeit und Missbrauch (F1, F55), Schizophrenie und wahnhafte Störungen (F20 – F29).

Der WBP empfahl das Verfahren deshalb für die vertiefte Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in. Damit war seither die Voraussetzung dafür erfüllt, dass der G-BA die Zulassung der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen als neues Psychotherapieverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung prüft.

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