Ambulante Komplexversorgung auf nächste Legislatur verschoben

Lauterbach packt notwendige Korrekturen nicht an

(BPtK)

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verschiebt die notwendigen Korrekturen an der ambulanten Versorgung schwer psychisch Kranker in die nächste Legislaturperiode.  „Die ambulante Komplexversorgung wird scheitern, wenn nicht kurzfristig gravierende Fehler behoben werden“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.

Die Bundesregierung hatte noch im Koalitionsvertrag geplant, die unzureichenden Kapazitäten in der ambulanten Komplexversorgung „bedarfsgerecht, passgenau und stärker koordiniert auszubauen“ und „den Zugang sicherzustellen“. In der Versorgung schwer psychisch Kranker drohen erhebliche Engpässe, weil die Mehrheit der Psychotherapeut*innen von der zentralen Koordinatoren-Rolle ausgeschlossen wurde. Durch überflüssige Doppeluntersuchungen wurden ferner erhebliche Hürden aufgebaut. Bundesgesundheitsminister Lauterbach will jetzt jedoch zunächst die Ergebnisse der fünfjährigen Evaluation durch den Gemeinsamen Bundesausschuss abwarten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Ambulante Komplexversorgung bei schwer psychisch kranken Versicherten“ der Unionsfraktion hervor (BT-Drs. 20/2513). Die Ergebnisse der Evaluation sollen bis spätestens 18. Dezember 2026 vorliegen. Dazwischen liegt die nächste Bundestagswahl am 26. Oktober 2025. „Bundesgesundheitsminister Lauterbach stößt damit schwer psychisch Kranken vor den Kopf“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Sie werden insbesondere in vielen ländlichen Regionen keine Behandler*innen finden, die ihnen die neue multiprofessionelle und ambulante Versorgung anbieten.“

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