Die meisten Gesundheits-Apps noch ohne nachgewiesene Wirksamkeit

TK veröffentlicht DiGA-Report 2022

(BPtK)

Mittlerweile können 28 digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen verordnet werden. Ihre Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Nur acht der zugelassenen Gesundheits-Apps konnten bislang jedoch ihre Wirksamkeit nachweisen. Bei den übrigen fehlt noch der Beleg für einen patientenrelevanten Nutzen auf Grundlage wissenschaftlicher Studien. Das stellt der DiGA-Report der Techniker Krankenkasse (TK) fest.

Die Kosten für eine zugelassene Gesundheits-App können nach dem TK-Report beträchtlich sein. Der durchschnittliche Preis, um eine DiGA erstmals nutzen zu können, beträgt 444 Euro. „Die Kosten für Gesundheits-Apps, bei denen nicht gesichert ist, dass sie überhaupt einen Nutzen für Patient*innen haben, liegen in Millionenhöhe. Das ist den Beitragszahler*innen einer solidarisch finanzierten Krankenversicherung nicht zumutbar“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Die BPtK rät deshalb davon ab, Gesundheits-Apps zu verordnen, die noch nicht ausreichend geprüft sind.

„Gesundheits-Apps können positive wie negative therapeutische Wirkung haben“, erklärt Munz. „Patient*innen sollten nur digitale Gesundheitsanwendungen verordnet bekommen, die nicht nur zur Probe zugelassen wurden, sondern nachweislich wirksam sind. Unsere Patient*innen sind keine Versuchskaninchen.“ BPtK-Präsident Munz betonte, dass wirkungslose Apps schädlich sein können: „Eine Gesundheits-App, die gar nicht oder zu wenig wirkt, kann z. B. den Eindruck verstärken, nicht gegen seine depressiven Stimmungen anzukommen.“ Für einen depressiv kranken Menschen ist es meist eine erhebliche Anstrengung, sich trotz seiner überwältigenden Gefühle der Niedergeschlagenheit und Antriebslosigkeit psychotherapeutisch behandeln zu lassen. Misserfolge durch nicht wirksame Gesundheits-Apps untergraben die Therapiemotivation und können zu einer substanziellen Verschlechterung der Erkrankung führen.

Auch die Techniker Krankenkasse fordert, den medizinische Nutzen für Patient*innen zukünftig in den Vordergrund zu stellen und die DiGA-Regelungen nachzubessern. Sie setzt sich außerdem dafür ein, die Preise für zugelassene Gesundheits-Apps, insbesondere im ersten Jahr, besser begrenzen zu können.

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