Erfolgreiche Fortbildung zu besonderen Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Etwa 130 Teilnehmer beim Online-Fachtag der LPK BW

(LPK BW)

Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen steht in einem besonderen rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Beziehung von Therapeut*in und Kind/Jugendlichem und der Beziehung zwischen Therapeut*in und Eltern. Daraus können Konflikte im Arbeitsbündnis entstehen mit vielfältigen Fragestellungen, zu denen der LPK-Ausschuss für die „Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ am 02.04.2022 eine mit etwa 130 Teilnehmern sehr gut besuchte Online-Fachveranstaltung durchgeführt hat. Themen waren Schweigepflicht, Schnittstelle Kindertherapie/familiengerichtliche Verfahren und Kindeswohlgefährdung. In Form eines Impulsvortrags wurde jedes Thema von einem anderen Ausschussmitglied vorgestellt. Anschließend wurden diese auf dem virtuellen Podium, bestehend aus der Moderatorin Michaela Willhauck-Fojkar, der jeweiligen Referentin, einem weiteren Ausschussmitglied und der Justiziarin der Kammer, Stephanie Tessmer-Petzendorfer, anhand einer Fallvignette diskutiert.

Christine Breit, niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (KJP), machte den Aufschlag und legte die besonderen Herausforderungen des Umgangs mit der Schweigepflicht dar. Sie zeigte das Rechtsgut der Schweigepflicht, aber auch Offenbarungspflichten und Offenbarungsbefugnisse von KJP auf. Diskutiert wurden Schwierigkeiten im Umgang mit der Schweigepflicht, die sich bei getrennten Eltern ergeben, und die Rechte von Jugendlichen z.B. hinsichtlich der Akteneinsicht.

Streit zwischen getrennten Eltern wegen des Einverständnisses zur Vorstellung beim KJP, der Konflikt zwischen dem Informationsrecht der Eltern(teile) und dem Schutz des therapeutischen Raums bei noch nicht einwilligungsfähigen Kindern, Äußerungen von KJP in familiengerichtlichen Verfahren und Informationen an die Gutachterin waren Themen, die Dr. Judith Arnscheid, KJP und PP sowie Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs und Geschäftsführerin der Gutachtenstelle Stuttgart, in ihrem Vortrag „Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen an der Schnittstelle zum Familiengericht“ behandelte.

Im dritten Teil stellte Dorothea Groschwitz, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und LPK-Vorstandsmitglied, die möglichen Herangehensweisen im Falle eines Verdachtes auf Kindeswohlgefährdung bei Patienten vor. Hierbei ging es insbesondere um die Frage, wann und wie die Schweigepflicht durchbrochen werden kann/darf/muss, um das Kind zu schützen. Das vierstufige Vorgehen nach § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) ermöglicht eine therapeutisch und rechtlich sichere Vorgehensweise und sollte allen KJP bekannt sein.

Die Diskussion von Fallvignetten auf dem Podium machte die genannten Rechtsthemen für die Praxis lebendig und anschaulich v.a. auch im Hinblick auf die therapeutische Herangehensweise. Die Teilnehmer*innen nutzten die Möglichkeit, im Chat Fragen zu stellen. Die Veranstaltung wurde von den Teilnehmer*innen als sehr informativ und lebendig bewertet und soll am 06.10.2022 (Donnerstagvormittag) fortgesetzt werden. Die Folien der Impulsvorträge stehen unterhalb dieses Berichtes zum Download zur Verfügung. Der Ausschuss wird sich mit den Fragen der Teilnehmer*innen weiter beschäftigen und sie ggf. auch in einer weiteren Auflage der Broschüre zu KJP-Rechtsfragen aufnehmen.

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