Information zu Abmahnungen von Webseitenbetreibern wegen der Nutzung von Google Fonts

(LPK BW)

In den letzten Tagen gehen bei der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vermehrt Anfragen von Kammermitgliedern ein, die Abmahnungen von Rechtsanwaltskanzleien erhalten haben, weil sie Google Fonts in nicht datenschutzkonformer Weise auf ihrer Internetseite eingebunden haben sollen. Diese Abmahnungen werden mit einem Verstoß gegen die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) begründet und ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht.

Wir raten daher allen Kammermitgliedern, die eine Praxiswebseite betreiben, umgehend zu überprüfen, ob und in welcher Form Sie Google fonts auf Ihrer Webseite verwenden.

Bei Google Fonts handelt es sich um ein interaktives Verzeichnis mit Schriftarten (fonts), die von Google frei verfügbar gemacht werden. Die Verwendung der Schriftarten (fonts) ist technisch entweder lokal in der eigenen IT-Infrastruktur oder remote über den Server von Google möglich. Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen zwischen beiden Varianten aber erhebliche Unterschiede. Nur eine lokale Nutzung ohne Anbindung an den Server von Google ist datenschutzrechtlich ohne Zustimmung der betroffenen Besucher*innen der Webseite zulässig.

Dagegen findet bei einer Einbindung der fonts im Remote-Modus eine Übermittlung der IP-Adresse der Besucher*innen der Webseite an den Server von Google in den USA statt. Da es sich hierbei im Rechtssinn um eine Übermittlung von personenbezogenen Daten handelt, ist gemäß einer Entscheidung des LG München (Az.: 3 O 17493/20) eine vorherige Einwilligung der Besucher*innen der Webseite erforderlich, andernfalls liegt eine datenschutzrechtlich unzulässige Datenübermittlung vor.

Wir empfehlen daher allen Kammermitgliedern umgehend zu prüfen, ob und in welcher Form Sie aktuell Google fonts auf Ihrer Praxiswebseite verwenden. Hierzu kann ein sogenannter Google-Fonts-Checker verwendet werden, die im Internet über Suchmaschinen verfügbar sind. Wenn Sie Google fonts aktuell im Remote-Modus verwenden, empfehlen wir eine unverzügliche Umstellung auf die lokale Nutzung. Bitte ziehen Sie hierfür ggf. einen IT-Spezialisten zu Rate.

Kammermitglieder, die bereits eine Abmahnung erhalten haben, können sich für eine Beratung an die Berufsverbände, die Rechtsabteilung der Kammer oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens wenden.