Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in der Psychiatrie erforderlich

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage zur PPP-Richtlinie veröffentlicht

(BPtK)

Nach Ansicht der Bundesregierung wurde erst der erste Schritt auf dem Weg zu einer Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in psychiatrischen Kliniken gemäß des gesetzlichen Auftrags (§ 136a Absatz 2 Satz 9 SGB V) getan. In diesem ersten Schritt hatte der G-BA 2021 lediglich die Berufsgruppe der Psychotherapeut*innen mit einem eigenen Aufgabenprofil in der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) ergänzt. Wie die Bundesregierung jetzt noch einmal bestätigt, wurde die für eine Stärkung der Psychotherapie erforderliche Überprüfung und gegebenenfalls notwendige Erhöhung der Minutenwerte von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen auf 2022 verschoben.

Dabei ist es nach Ansicht der Bundesregierung unklar, ob Menschen mit psychischen Erkrankungen, die stationär behandelt werden, einen höheren Psychotherapiebedarf haben als solche, die ambulant behandelt werden. Diese Feststellung ist nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) verwunderlich, da eine Krankenhausbehandlung gerade dann erforderlich ist, wenn die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten nicht ausreichend sind. „Psychotherapie ist – alleine oder in Kombination mit Pharmakotherapie – das wirksamste Behandlungsmittel bei psychischen Erkrankungen und wird in allen Leitlinien mit hohen Evidenzgraden empfohlen“, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. Während Patient*innen in der ambulanten Versorgung in der Regel mindestens 50 Minuten Einzeltherapie pro Woche erhalten, sind nach den Vorgaben der PPP-Richtlinie aktuell ebenfalls nur 50 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche vorgesehen. Die BPtK hatte gemeinsam mit der Bundesärztekammer und der Patientenvertretung gefordert, dass mindestens 75 bis 100 Minuten Psychotherapie pro Woche in der PPP-Richtlinie festgeschrieben werden sollten.

Auch die Aussage der Bundesregierung, dass der stationäre Bedarf an Psychotherapie auf der Basis der Nachweisdaten zur aktuellen Personalausstattung in den Einrichtungen ermittelt werden kann, ist nicht nachvollziehbar. Wie viel Psychotherapie für eine leitliniengerechte Versorgung in den Psychiatrien notwendig ist, lässt sich nicht darüber ermitteln, wie viele Minuten Psychotherapie Patient*innen derzeit erhalten. Die Ist-Daten zur Personalausstattung bilden den Status quo ab, aber erlauben keine Aussage, was für eine gute Versorgung notwendig ist. Diese Frage lässt sich nicht empirisch, sondern nur auf Basis der am besten verfügbaren Evidenz, in diesem Fall Expertenmeinungen, beantworten. Tatsächlich hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits eine Reihe von Expertenanhörungen hierzu durchgeführt. Es bleibt nun abzuwarten, ob der G-BA seinem gesetzlichen Auftrag nachkommt und diesen bis Ende des Jahres endlich vollständig umsetzt.

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