Liebe Ausbildungskandidat*innen,
wir möchten Sie an die Online-Versammlung der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung am Freitag, 24.11.2023 von 16:00 – 19:00 Uhr erinnern. An diesem Termin findet die Wahl der beiden Vertreter*innen aus Ihrer Mitte in die Vertreterversammlung der LPK BW statt. Die Ausübung des Wahlrechtes ist gem. § 2 Abs. 8 der GO ausschließlich auf technischem Wege im Rahmen der Veranstaltung möglich.
Wir können Sie daher nur dazu ermutigen, sich zu der Versammlung anzumelden und freuen uns daher ganz besonders auf Ihre zahlreiche Teilnahme. Die Versammlung ist gem. § 12 Abs. 3 GO nur beschlussfähig, wenn mindestens 10 von 100 bzw. 10% der freiwilligen Kammermitglieder in Ausbildung an der Sitzung teilnehmen. Die Beschlussfähigkeit wird zu Beginn der Veranstaltung und vor der Wahlhandlung festgestellt. Sollte bereits zu Versammlungsbeginn bei Feststellung der Beschlussfähigkeit keine ausreichende Teilnehmerzahl vorliegen, so wird die Versammlung unmittelbar beendet. Auch weitere notwendige und von der Satzung vorgeschriebene Abstimmungen innerhalb einzelner Tagesordnungspunkte erfordern die Beschlussfähigkeit. Wir empfehlen daher an der gesamten Sitzung teilzunehmen.
Die vorläufige Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Einladung. Prognosen, zu welchem Zeitpunkt (Uhrzeit) die Wahl stattfindet, können unsererseits nicht gegeben werden, da Erweiterungen/Änderungen der Tagesordnung (auch hinsichtlich der Reihenfolge) in der Sitzung durch die Versammlung beschlossen werden (können).
Die Einladung unseres Präsidenten, Herrn Dr. Munz, haben Sie als freiwillige Mitglieder in Ausbildung bereits per E-Mail erhalten. Diese finden Sie zusätzlich auch auf unserer Homepage. Zum Anmelden senden Sie uns bitte eine Antwortmail bis zum 20.November 2023 an: veranstaltungen [at] lpk-bw.de.