Informationen zur neuen Psychotherapie-Weiterbildung auf der LPK-Homepage

(LPK BW)

Mit Wirkung zum 01.09.2020 ist die Ausbildung und der Zugang zu den Berufen durch das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz neu geregelt worden. Der neue Weg zur Approbation erfolgt durch ein Studium der Psychotherapie (bestehend aus einem dreijährigen polyvalenten Bachelorstudium und einem zweijährigem spezialisierten Masterstudium). Das neue Studium ist praxisorientierter und berechtigt bereits zur Berufsausübung. Bereits während des Universitätsstudiums werden in Theorie- und Praxisanteilen grundlegende psychotherapeutische Kompetenzen in Diagnostik, Beratung und Behandlung von psychisch kranken Menschen vermittelt. Das Studium endet mit der Approbation, die zum Führen der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ berechtigt.

An das Studium kann sich eine Weiterbildung in Berufstätigkeit zur „Fachpsychotherapeutin“ oder zum „Fachpsychotherapeut“ anschließen. Während der Weiterbildung erfolgt in ambulanten und stationären Phasen eine Spezialisierung auf ein Gebiet („Erwachsene“, „Kinder und Jugendliche“ oder „Neuropsychologische Psychotherapie“) und die Vertiefung in Psychotherapieverfahren. Neben der grundsätzlichen Qualifizierung für die Behandlung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen oder für die Neuropsychologische Psychotherapie können sich Psychotherapeut*innen nach wie vor in verschiedenen Bereichen spezialisieren (Bereichsweiterbildung). Mit Abschluss der Weiterbildung in einem Fachgebiet wird die Voraussetzung für die Eintragung in das Arztregister nach § 95c Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) erworben. Diese wiederum ist die zwingende Voraussetzung für den Erwerb einer vertragspsychotherapeutischen Zulassung („Kassensitz“).

Die neue Kombination aus Studium und Weiterbildung löst die bisherige Vorgehensweise aus Studium und postgradualer Ausbildung ab. Nähere Informationen zum Berufszugang nach neuem und altem Recht haben wir für Sie unter folgendem Link bereitgestellt: https://www.lpk-bw.de/aus-fort-weiterbildung/ausbildung.

Die neue Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (WBO-P) finden Sie hier. Wichtige weitere Infos und Formulare zur WBO können hier abgerufen werden: https://www.lpk-bw.de/aus-fort-weiterbildung/weiterbildung/weiterbildung-psychotherapeutinnen.

Die Inhalte und Strukturen der Weiterbildung werden von den Landespsychotherapeutenkammern festgelegt. Die Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg wurde von der LPK-Vertreterversammlung am 26. März 2022 verabschiedet und ist am 01. Januar 2023 in Kraft getreten.

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Weiterbildungsordnung der Landeskammern war, dass auf dem 38. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) am 24.04.2021 die Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen (MWBO) mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Die aktuelle Fassung der MWBO kann auf der Homepage der BPtK eingesehen werden.

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