Koalitionsvertrag jetzt umsetzen und Wartezeiten reduzieren!

BPtK zur Kleinen Anfrage der Unionsfraktion

(BPtK)

Dass Menschen mit psychischen Erkrankungen hierzulande lange auf eine ambulante Psychotherapie warten müssen, ist ein schon seit Jahren bekanntes Versorgungsproblem. Deshalb zielt der Koalitionsvertrag hier auf Verbesserungen ab. Um die Engpässe in der Versorgung zu überwinden, setzt die Bundesregierung wohl dennoch auf Instrumente der Einzelfallentscheidung. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion zur „Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung“ (BT-Drs. 20/5106) hervor. „Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen können das strukturelle Problem von fehlenden Kassensitzen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen nicht lösen“, sagt Dr. Dietrich Munz. Der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) betont: „Wir brauchen eine echte Reform der Bedarfsplanung, die eine zeitnahe und wohnortnahe Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen sicherstellt. Insbesondere für Kinder und Jugendliche, ältere oder sozial benachteiligte Menschen sind lange Anfahrtswege in die Psychotherapie-Praxis nicht machbar.“

„Ein gesetzlicher Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, die Bedarfsplanungs-Richtlinie zu überarbeiten, um Wartezeiten abzubauen, ist längst überfällig. Die Bundesregierung muss endlich den Koalitionsvertrag umsetzen“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die psychotherapeutische Bedarfsplanung zu reformieren, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz, insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten deutlich zu reduzieren. Um dieses Ziel umzusetzen hält es die BPtK für notwendig, die allgemeinen Verhältniszahlen für die Arztgruppe der Psychotherapeuten um mindestens 20 Prozent abzusenken. Dadurch würden rund 1.600 zusätzliche Kassensitze insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen entstehen. Außerdem sollten Psychotherapeut*innen, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, in einer eigenen Arztgruppe geplant werden, damit das Versorgungsangebot für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche gezielt weiterentwickelt werden kann.

Die Wartezeit vom Erstgespräch bis zum Therapiebeginn beträgt durchschnittlich 142,4 Tage. Das zeigen die objektiven Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu den gesetzlich Krankenversicherten, die im 1. Quartal 2019 ihr Erstgespräch erhalten haben. 40 Prozent der Patient*innen, die im 1. Quartal ihr Erstgespräch hatten, konnten ihre Therapie frühestens im 3. Quartal 2019 beginnen, mehr als zehn Prozent sogar erst ein ganzes Jahr später.

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