Außerdem beschloss die Vertreterversammlung, dass die PIA-Sprecherin Anna-Marie Scholz in der Klimakommission der LPK BW mitarbeiten wird. Aufgrund ihrer langjährigen ehrenamtlichen Erfahrung im Bereich des Klimaschutzes ist dies ein großer Gewinn für die Klimakommission und deren künftige Arbeit.
Der 2. Tag der Vertreterversammlung stand im Zeichen der Haushaltsdiskussion. Zunächst referierte die Wirtschaftsprüferin ihren Prüfbericht, anschließend trug die Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Ulrike Böker, den Bericht des Haushaltsausschusses vor. Nach ausführlicher Diskussion wurde dann der Nachtragshaushalt für 2023, der aufgrund der höheren Kosten für die Kammerwahl nötig wurde, einstimmig verabschiedet. Der Jahresabschluss 2023 wurde anschließend von der VV genehmigt, die Rechnungsführerin und der Vorstand entlastet. Der laufende Haushalt für das Jahr 2024 wurde dargestellt und erläutert.
Die Beratung zum Haushalt 2025 begann mit der Vorstellung des Haushaltsplanes für 2025 durch die Rechnungsführerin, Petra Neumann. Sie führte insbesondere aus, warum eine Beitragssteigerung erfolgen muss. Nach 8 Jahren ohne Beitragsanpassung sei dieser Schritt unumgänglich. Dass die Beträge nicht schon früher erhöht werden mussten, liege zum einen an den gestiegenen Mitgliedszahlen von ca. 5500 im Jahr 2016 auf ca. 7500 im laufenden Jahr. Das hat zwar höhere Einnahmen bewirkt, die allerdings durch Preissteigerungen, zunehmenden Arbeitsanfall und weitere Effekte mit dem im Bundesvergleich unterdurchschnittlichen Beitrag aufgezehrt wurden. So weist schon das aktuelle Jahr ein leichtes Defizit auf, ein ausgeglichener Kammerhaushalt war trotz der gestiegenen Mitgliederzahlen für das kommende Jahr nicht mehr zu erreichen. Einspareffekte, die durch die Corona-Pandemie bedingt waren, wie bspw. geringere Ausgaben für Präsenzveranstaltungen etc. können perspektivisch die Preissteigungen nicht kompensieren. Die durch die VV schon in den Vorjahren genehmigten Personalstellen konnten mangels geeigneter Bewerber*innen in den letzten Jahren nicht besetzt werden. Die zwischenzeitlich erfolgreiche Einwerbung und Einstellung von Mitarbeiter*innen auf die Planstellen sowie die mehrjährige deutliche Inflation führte dann zum Anstieg und nachgelagerten Erreichen der Plankosten. Somit ergibt sich strukturell die Situation, dass der Bestandsbeitrag nicht mehr ausreicht, um alle notwendigen Ausgaben zu decken. Der Kammerbeitrag sollte deshalb nach dem vorgeschlagenen Haushaltsplan von 440 auf nun 515 Euro erhöht werden. Es folgte eine kontroverse Diskussion, in der Delegierte darauf hinwiesen, dass eine Erhöhung den Mitgliedern nicht zu vermitteln sei. Andere Delegierte sahen die Erhöhung als überfällig, notwendig und nachvollziehbar an.
Schon vor der Vertreterversammlung wurde ein Gegenantrag zur Festsetzung des Kammerbeitrags auf 480 Euro statt 515 Euro gestellt, mit der Maßgabe, dass der Haushalt auf dieser Basis neu erstellt werden solle. Als Ergebnis aus der Debatte und nach mehreren Sitzungsunterbrechungen wurde dann ein Gegenantrag für einen Kammerbeitrag von 490 Euro eingebracht. Dieser fand eine Mehrheit in der Vertreterversammlung. Gleichzeitig mit diesem Antrag wurden der Haushaltsausschuss und der Vorstand beauftragt, eine moderate jährliche Beitragsanpassung basierend auf noch zu erarbeitenden Kennzahlen zu erarbeiten, anstatt eine Erhöhung nach mehreren Jahren vorzunehmen. Diese könnte beispielsweise an die allgemeine Preissteigungsrate gekoppelt werden. Konsequenz des Beschlusses ist, dass der Haushaltsplan für 2025 nur mit einem Defizit verabschiedet werden konnte, das aus Rücklagen zu decken ist.
Ein Antrag, der im Haushaltsausschuss vorbesprochen war und eine Änderung der Entschädigungs- und Reisekostenordnung zur Erhöhung der Entschädigungen für ehrenamtliche Arbeit in den Kammergremien vorsah, wurde durch Beschluss der Versammlung auf das nächste Jahr vertagt.
Nach einem Beschluss zur Einrichtung einer Satzungskommission zur Überarbeitung der Kammersatzungen zur Anpassung an die Folgen der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes wurde ebenfalls die vorgeschlagene Satzung für die einzurichtenden Kreispsychotherapeutenschaften mehrheitlich verabschiedet. Diese sollen zunächst auf fünf Jahre in Modellregionen erprobt werden. Für die Modellregionen zur Errichtung von Kreispsychotherapeutenschaften wurden 5 Modellregionen vorgeschlagen und durch Beschlussfassung festgelegt: Ulm, Esslingen, Ravensburg, Freiburg und Mannheim. Dabei ist angedacht kaskadierend mit Modellregionen zu beginnen. Ziel der Kreispsychotherapeutenschaften ist einerseits eine bessere Vernetzung unserer Kolleg*innen untereinander, mehr noch die bessere Vernetzung mit den verschiedenen regionalen Strukturen im Gesundheitssystem und die Vertretung unserer Berufsgruppe in den regionalen Gesundheitskonferenzen.