Für alle Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, deren Nachweiszeitraum am 30. Juni 2025 endet, muss das Fortbildungszertifikat spätestens zu diesem Zeitpunkt der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen, da es sich um eine Stichtagsregelung handelt!
Dies betrifft insbesondere Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die vor dem 1. Juli 2004 eine Zulassung erhalten haben.
Bitte beachten! Aufgrund der Vielzahl der Anträge und des Umfangs der erforderlichen Prüfungen kann die Bearbeitung der Unterlagen bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen. Reichen Sie Ihre Unterlagen daher bitte rechtzeitig ein, damit wir eine fristgerechte Erteilung des Fortbildungszertifikats gewährleisten können.