Für alle Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, deren Nachweiszeitraum am 30. Juni 2025 endet, muss das Fortbildungszertifikat zu diesem Zeitpunkt der Kassenärztlichen Vereinigung bereits vorliegen, da es sich um eine Stichtagsregelung handelt!
Dies betrifft insbesondere Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die vor dem 1. Juli 2004 eine Zulassung erhalten haben.
Um eine fristgerechte Meldung an die Kassenärztliche Vereinigung zu gewährleisten, kann die Erteilung des Fortbildungszertifikats aufgrund der hohen Anzahl an Beantragungen und der notwendigen Prüfung der Unterlagen bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen.