Die bevorstehende UEFA EURO 2024, die in Deutschland ausgetragen wird, stellt uns vor eine besondere Herausforderung. Dieses Ereignis, das Millionen von Menschen anzieht, birgt nicht nur Freude am Sport, sondern auch das Risiko von Zwischenfällen, insbesondere angesichts der angespannten Situation auf der internationalen Bühne.
Die aktuelle Lage lässt leider das Risiko von Massenkonfrontationen oder Unruhen während eines so emotional aufgeladenen Ereignisses wie der EURO 2024 nicht ausschließen. In Anbetracht dessen sehen wir als Landespsychotherapeutenkammer unsere Verantwortung darin, einen Beitrag zur Sicherstellung des Wohlbefindens aller Beteiligten zu leisten.
Wir möchten daher unsere Unterstützung anbieten, indem wir eine Liste von Psychotherapeut*innen erstellen, die bereit sind, mit psychotherapeutischer Intervention zu helfen. Diese Liste wird an das zuständige Ministerium weitergeleitet. Damit möchten wir sicherstellen, dass psychotherapeutische Hilfe nach Zwischenfällen zugänglich ist.
Es ist wichtig zu betonen, dass es sich hierbei nicht um Hilfe in der Akutphase handelt, sondern bei Bedarf um nachfolgende psychotherapeutische Interventionen im Sinne der tertiären Prävention. Im Rahmen der psychosozialen Notfallversorgung hat sie in den Wochen nach bereits erfolgten Erstmaßnahmen durch spezifisch in psychosozialen Akuthilfen geschulte Einsatzkräfte das Ziel der Linderung, Heilung bzw. Prävention von Chronifizierung einer psychischen Traumafolgestörung und mit ihr verbundener Funktionsbeeinträchtigungen.
Bitte lassen Sie uns wissen, ob Sie bereit sind, sich in diese Liste aufnehmen zu lassen und ggf. Ihre Unterstützung anzubieten. Teilen Sie uns dabei an die Mailadresse info [at] lpk-bw.de (info[at]lpk-bw[dot]de) bitte Ihre Kontaktdaten und Einverständnis zur Weitergabe ihre Daten an das zuständige Ministerium mit.
Ihr Engagement und Ihre Fachkompetenz sind von unschätzbarem Wert und können entscheidend dazu beitragen, dass betroffene Personen schnelle und professionelle Unterstützung erhalten.
Bitte beachten Sie, dass das Land Baden-Württemberg derzeit keine finanziellen Mittel für diese Initiative bereitstellt. Die Versorgung und Finanzierung erfolgt daher im Regelsystem.
Es gilt Folgendes:
Die Finanzierung der psychotherapeutischen Behandlung von Betroffenen ist abhängig vom Versicherungsstatus der Betroffenen. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die psychotherapeutische Versorgung und Finanzierung der Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse nach den sozialrechtlichen Regularien. Bei privatversicherten und verbeamteten Betroffenen sowie deren Familienangehörigen ist die Behandlung als Privatbehandlung nach der GOP gegenüber den Patient*innen abzurechnen und die Kosten werden von den jeweiligen Kostenträgern (PKV, Beihilfe) übernommen.
Bei ehrenamtlichen und professionellen Helfer*innen liegt die Zuständigkeit für die Finanzierung der psychotherapeutischen Behandlungen regelmäßig bei der gesetzlichen Unfallversicherung, wobei die Kostenträger die Berufsgenossenschaften sind. Sind Helfer*innen verbeamtet oder Angehörige von Polizei oder Feuerwehr, so ist in der Regel die Unfallfürsorge der zuständigen Kostenträger. Zuvor ist ein Durchgangsarztverfahren (D-Arztverfahren) durchzuführen.