Aus aktuellem Anlass ein Hinweis zur Verhinderung von Urkundenfälschungen:
Jedes Kammermitglied darf unter Beachtung der berufsrechtlichen Regelungen angemessen und sachgerecht über die berufliche Praxis informieren (§ 14 Berufsordnung). Dieses Recht umfasst selbstverständlich auch die Angabe der nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbenen Qualifikationen, wie die Nennung des erworbenen Studienabschlusses und der Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/in, als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in oder Psychotherapeut/in. Zulässige Angaben erworbener Qualifikationen dürfen auch auf einer Praxishomepage erfolgen.
Aus aktuellem Anlass möchten wir jedoch darauf hinweisen, dass die Veröffentlichung von eingescannten oder fotografierten Approbationsurkunden, Diplomzeugnissen oder sonstigen Urkunden auf einer Internethomepage ein hohes Missbrauchspotenzial für die Herstellung von Urkundenfälschungen birgt. Außerdem erhöht das das Risiko für einen Identitätsdiebstahl, da in Urkunden in der Regel weitere personenbezogene Daten, bspw. das Geburtsdatum, verzeichnet sind. Dateien, die einmal öffentlich zugänglich ins Internet gestellt werden, können von jedermann eingesehen und verwendet werden. Aus diesem Grund raten wir davon ab, höchstpersönliche Dokumente, wie die Approbationsurkunde oder Diplomzeugnisse, im Internet frei verfügbar zu machen.