Psychiatrische häusliche Krankenpflege kann seit dem 1. November 2023 auch im Rahmen einer Videosprechstunde verordnet werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass es sich um eine Folgeverordnung handelt und die Patient*in der Psychotherapeut*in aus dem unmittelbaren persönlichen Kontakt bekannt ist. Die Änderung geht auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Richtlinie häusliche Krankenpflege vom 19. Januar 2023 zurück. Was Psychotherapeut*innen bei der Verordnung per Videosprechstunde beachten müssen, hat die BPtK in ihrer überarbeiteten Fassung der Praxis-Info „Psychiatrische häusliche Krankenpflege“ ergänzt.
BPtK aktualisiert Praxis-Info
(BPtK)
Downloads
Themen: