Am 4. Juni 2024 fand im Rahmen der LPK-Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Intelligenzminderung ein weiteres äußerst informatives praxisorientiertes Online-Seminar mit Annika Kleischmann zum Thema "Psychotherapie mit Menschen mit Intelligenzminderung - Im Gespräch mit einem Experten in eigener Sache" statt. Die Zahl der Anmeldungen erreichte diesmal mit 140 Interessenten einen neuen Rekord.
Diese Veranstaltung war auch deshalb besonders bemerkenswert, weil den Teilnehmern die Möglichkeit geboten wurde, nicht nur theoretisch, sondern auch am Beispiel einer erfolgreichen Psychotherapie und unter direkter Einbeziehung eines ehemaligen Patienten einen konkreten Fall zu betrachten. So konnten sie sich noch eingehender mit den Besonderheiten, der Effektivität und der Umsetzbarkeit der Therapie bei Patienten mit intellektuellen Einschränkungen vertraut machen.
Mit einer kurzen Begrüßung eröffnete Dr. Roland Straub das Online-Seminar. Er dankte den Teilnehmern für ihr anhaltendes und wachsendes Interesse an den Seminarthemen und ihre Bereitschaft, ihr Wissen über Psychotherapie bei Patienten mit intellektueller Beeinträchtigung zu vertiefen.
Anschließend übergab er das Wort an die Referentin Annika Kleischmann, die kurz ihren beruflichen Werdegang in der Arbeit mit Menschen mit Intelligenzminderung und die Schwerpunkte ihrer aktuellen Tätigkeit in der Ambulanz der Universität Witten-Herdecke und als Behindertenbeauftragte der Landespsychotherapeutenkammer Niedersachsen vorstellte.
Zu Beginn ihres Vortrags ging Frau Kleischmann auf die Begriffsdefinitionen ein, insbesondere auf die Abstufung der intellektuellen Einschränkungen und die damit verbundenen Besonderheiten im therapeutischen Vorgehen. Sie erläuterte im Detail wie wichtig es sei, einschränkende Entwicklungsfaktoren und Defizite genau zu erfassen, die sich aus körperlichen Schädigungen/Entwicklungsstörungen ergeben können, und dies in Bezug zu setzen zum dadurch möglicherweise eingeschränkten emotionalen Entwicklungsstand und zu einer normalen gesunden Entwicklung. So sei zu berücksichtigen, ob eine Schädigung z.B. vor oder nach Geburt oder durch einen Unfall erst im Jugendalter eingetreten sei und ab dem Zeitpunkt dann erst einer Einschränkung der emotionalen Entwicklung.