Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung durch die LPK BW

LPK BW hat erste Weiterbildungsstätte zugelassen

(LPK BW)

Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes hat sich bekanntlich das Verfahren zur Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeut*innen grundlegend geändert. Seit Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung am 1. Januar 2023 für Psychotherapeut*innen in Baden-Württemberg hat die Landespsychotherapeutenkammer (LPK BW) aktiv an der Umsetzung der Vorgaben dieser Reform gearbeitet. 

Nach eingehender Prüfung der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen konnte die LPK BW bereits erste Weiterbildungsstätten (teilweise vorbehaltlich) zulassen. Das Verwaltungsverfahren stellt sicher, dass die Weiterbildung nach den neuen gesetzlichen Vorgaben erfolgt und die Qualität der neuen psychotherapeutischen Gebietsweiterbildung gewährleistet ist. 

Die LPK BW freut sich über den Erfolg und Interesse einer Vielzahl von potenziellen Weiterbildungsstätten. Sie ist sich sicher durch enge Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen die Umsetzung der Weiterbildungsordnung weiter voranbringen zu können.

Aktuelle Verzeichnisse der zugelassenen Weiterbildungsstätten finden Sie hier.

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