Bericht über die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg am 5. April 2025

Plenum der LPK-Vertreterversammlung
(LPK BW)

Am 5. April 2025 fand im Hotel Pullman in Stuttgart die vierte Sitzung der 6. Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg statt. Die Sitzung begann mit dem Vorstandsbericht, der vom Präsidenten der Kammer, Dr. Dietrich Munz, vorgetragen wurde.

Der Bericht des Vorstandes wurde vom Kammerpräsidenten Dr. Dietrich Munz vorgetragen und begann mit der Ansprache zum schrecklichen Vorfall der Ermordung einer jungen Psychotherapeutin in Offenburg. Im Gedenken an die verstorbene Kollegin wurde eine Schweigeminute abgehalten. Dieser tragische Fall hat gezeigt, dass auch Psychotherapeut*innen als Berufsstand von der zunehmender Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft betroffen sind. Vor diesem Hintergrund wurde in Kooperation mit der KV BW und der LÄK eine Fortbildung zum Umgang mit bedrohlichen Situationen organisiert, die am 6. Mai 2025 stattfinden wird. 

Dr. Munz ging dann zum Bericht des Vorstandes über. Zunächst wurde es über das schnelle und koordinierte Handeln der Kammer nach dem Amoklauf in Mannheim am 3. März 2025 berichtet. In Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg wurde innerhalb kürzester Zeit eine Liste mit verfügbaren Therapieplätzen erstellt und dem Opferbeauftragten des Landes zur Verfügung gestellt. Der Vorstand dankte über 100 Kolleginnen und Kollegen, die ihre Bereitschaft zur kurzfristigen therapeutisch en Unterstützung signalisiert hatten.

Zu den wichtigen Schwerpunkten zählten die Arbeitsergebnisse der von der neu gewählten Bundesregierung einberufenen AG-6 „Gesundheit und Pflege“ zur Erarbeitung der Grundlagen des Koalitionsvertrags im Gesundheitswesen sowie die Verabschiedung einer Resolution zum Erhalt des Erstzugangsrechts in die Psychotherapie. Ulrike Böker stellte den Resolutionsentwurf vor, der nach eingehender Diskussion von der Mehrheit der Delegierten angenommen wurde.

PiA-Vertreterinnen: Sarah Mae Fischer und Anne-Marie Scholz

In dem Text der Resolution wird betont, dass die psychotherapeutischen Sprechstunden bereits ein bewährtes und effektives Steuerungsinstrument darstellen, das flächendeckend angeboten wird. Eine zusätzliche Zugangshürde sei weder fachlich geboten noch gesundheitspolitisch sinnvoll. (Den vollständigen Text der Resolutionen finden Sie unten zum Download).

Es wurde auch über die erfolgreiche Fortführung der Online-Fortbildungsreihe zur Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung berichtet, die mit großer Resonanz aufgenommen wurde. Das Seminar mit Hermann Kolbe erreichte mit 197 Teilnehmer*innen einen neuen Rekord. Auch die Fortbildung mit Dr. Jan Glasenapp zur rechtlichen Rahmung ambulanter Therapieangebote stieß auf großes Interesse.

Dr. Dietrich Munz informierte außerdem über die Initiierung eines gemeinsamen Projektes „Wege zur Deradikalisierung“ durch die Kammer, das in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Ulm und dem Institut für Rechtsextremismusforschung (iREX) durchgeführt wird. Er berichtete über die bereits stattgefundenen Sitzungen der Projektarbeitsgruppe und die Hindernisse, auf die die Projektdurchführung derzeit stößt. Unter anderem wurde die Finanzierung der Fortbildung zum Umgang mit radikalisierten Patienten, die von der Universität Ulm organisiert wird, eingestellt. In den Sitzungen der Arbeitsgruppe wurde die Notwendigkeit der Fortführung des Projektes angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen betont. Die Kammer bekräftigte ihre Unterstützung und Mitarbeit im Projektbeirat.

Im Rahmen der Vertreterversammlung am 5. April wurde auch die neu gewählte Vertreterin der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA), Sarah Mae Fischer, vorgestellt. Sie tritt die Nachfolge von Bronte Lutz an, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und damit satzungsgemäß ausgeschieden ist. Die Online-Nachwahl fand am 15. Januar 25 statt. 

Im Anschluss präsentierte Sarah Mae Fischer zusammen mit ihrer Kollegin Anne-Marie Scholz, der zweiten PiA-Vertreterin, die Ergebnisse einer sehr aufschlussreichen Umfrage unter den PiA. Diese lieferte wertvolle Einblicke und Perspektiven zur aktuellen Situation dieser Berufsgruppe, ihre demographischen Merkmale, sowie ihre Belastungen und Wünsche an die Kammer.

Ullrich Böttinger, Vorsitzender des PTI-Ausschusses

Weitere Themen des Vorstandsberichts waren unter anderem die Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis „Klimawandel und Gesundheit“, das Treffen mit dem PTW-Forum zur Finanzierung der Weiterbildung, sowie der Austausch mit ver.di zur tariflichen Eingruppierung angestellter Psychotherapeut*innen.

Im Anschluss berichteten die Ausschüsse über ihre Aktivitäten, darunter der Ausschuss für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, der am 13. Februar 2025 einen digitalen Fachtag zu rechtlichen und ethischen Fragestellungen veranstaltete. Auch die Weiterentwicklung der ambulanten Weiterbildung in Jugendhilfeeinrichtungen war Thema intensiver Besprechungen.

Ein wichtiges Thema der Sitzung war die geplante flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Chancen und Risiken wurden ausführlich diskutiert.

Darüber hinaus wurde der Antrag auf Fortführung des Arbeitskreises Psychotherapie mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen einstimmig befürwortet.

Ausführlicher diskutiert wurde die Verteilung 350 Unterrichtseinheiten der Weiterbildung in verfahrensbezogener Theorie. Der Vorstand brachte zum Ausdruck, dass diese an den ambulanten Weiterbildungsabschnitt gebunden sei, sofern nicht mit stationären oder institutionellen Weiterbildungseinrichtungen Vereinbarungen getroffen wurden, dass auch dort verfahrensbezogene Theorie vermittelt wird. Im Antrag wurde gefordert, die insgesamt in der Weiterbildungsordnung geforderten 500 Theorieeinheiten gleichmäßig auf alle Weiterbildungsabschnitte mit jährlich 100 Unterrichtseinheiten zu verteilen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen. 

Im Rahmen der Beratungen und Beschlussfassungen zu Satzungsänderungen standen mehrere Anträge zur Abstimmung, darunter zur Entschädigungs- und Reisekostenordnung, zur Berufsordnung sowie zur Weiterbildungsordnung. Alle Änderungen wurden nach eingehender Beratung angenommen.

Ein weiterer zentraler Punkt war die Beratung und Verabschiedung des Nachtragshaushalts für das Jahr 2024.

Die nächste Vertreterversammlung findet am 17. und 18. Oktober 2025 in Stuttgart statt.

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