Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugte

Die Zulassungsvoraussetzungen für Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugte sind in der Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (WBO-PP/KJP) geregelt.

Die Weiterbildung wird unter verantwortlicher Leitung der von der Kammer befugten Psychotherapeut*innen in zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt.

Der bzw. die Befugte ist verpflichtet, die Weiterbildung persönlich zu leiten sowie zeitlich und inhaltlich entsprechend dieser Weiterbildungsordnung zu gestalten. Die Weiterbildungsbefugten haben die Möglichkeit, im Rahmen der unter ihrer verantwortlichen Leitung durchgeführten Weiterbildung für einzelne Weiterbildungsinhalte dafür qualifizierte Dozent*innen, Supervisor*innen sowie Selbsterfahrungsleiter*innen hinzuzuziehen.

Die Kammer führt ein Verzeichnis der zur Weiterbildung befugten Psychotherapeut*innen und der zugelassenen Weiterbildungsstätten, aus welchem der Umfang der Befugnis bzw. der Zulassung ersichtlich ist:

Verzeichnis der zugelassenen Stätten und ermächtigten Befugten nach § 6 Abs. 9 WBO-PP/KJP Klinische Neuropsychologie

Verzeichnis der zugelassenen Stätten und ermächtigten Befugten nach § 6 Abs. 9 WBO-PP/KJP Systemische Therapie

Bitte beachten Sie, dass die Zulassung als Stätte, die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis und etwaige Hinzuziehungen im Ressort Aus-, Fort-, Weiterbildung und Qualitätssicherung (AFW-QS) zu beantragen sind.

Die entsprechenden Antragsformulare stehen auf dieser Seite zum Download für Sie bereit:

Klinische Neuropsychologie (KNP)

Systemische Therapie (ST)

Spezielle Psychotherapie bei Diabetes

Spezielle Schmerzpsychotherapie

Sozialmedizin

Gesprächspsychotherapie