Ab dem 1. Oktober wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen verpflichtend. Psychotherapeut*innen in der GKV-Versorgung müssen dann die ePA nutzen, um Daten der gesetzlich Versicherten zu speichern und abzurufen.
Nähere Informationen können Sie bspw. der Homepage der KBV: