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Corona-Sonderregelungen: Videobehandlung weiter unbegrenzt möglich

Erweiterte telefonische Beratung für privat Versicherte läuft aus

(BPtK)

Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen während der Corona-Pandemie weiter bis zum 30. September 2021 unbegrenzt anbieten. Auch im dritten Quartal 2021 gelten für gesetzlich Versicherte die aktuellen Sonderregelungen. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Videotelefonat durchgeführt werden, und zwar ohne Grenzen bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Ebenso ist die telefonische Unterstützung für Patient*innen, die bereits in Behandlung sind, weiter abrechenbar.

Beantragung des elektronischen Heilberufe-Ausweises (eHBA) unbedingt direkt bei der Kammer bis spätestens 30.06.2021 initiieren!!

Wichtige Mitteilung an alle kassenzugelassenen LPK-Mitglieder

(LPK BW)

Wir weisen alle kassenzugelassenen LPK-Mitglieder darauf hin, dass der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) unbedingt bis spätestens zum 30.06.2021 direkt bei der LPK-Baden-Württemberg beantragt sein muss, um Honorarkürzungen der KV zu vermeiden.

Ausgabe des elektronischen Heilberufeausweises (eHBA)

Jetzt beantragen

(LPK BW)

Die Ausgabe des elektronischen Heilberufeausweises (eHBA) für Psychotherapeut*innen startet jetzt.

Wir haben Ihnen daher nachfolgend die am häufigsten aufkommenden Fragen und deren Antworten zum eHBA auf einen Blick zusammengestellt. Zusätzlich finden Sie weitere Informationen in der von der BPtK veröffentlichten ausführlichen Praxisinfo.

Psychotherapeutische Akutbehandlung künftig per Video möglich

Bundestag beschließt notwendige Flexibilität in akuten Krisen

(BPtK)

Psychotherapeut*innen können künftig Behandlungen in akuten Krisen auch per Video anbieten. Das hat der Deutschen Bundestag heute in der 2./3. Lesung des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) beschlossen. „Damit hat der Gesetzgeber eine unverständliche Beschränkung für schnelle und flexible Hilfe in akuten psychischen Notlagen beseitigt“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.

Weiterbildung verabschiedet – Ein historischer Moment für die Profession

38. Deutscher Psychotherapeutentag am 23./24. April – online

(BPtK)

Der 38. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) hat am 24. April 2021 mit großer Mehrheit (110 von 140 Stimmen) die Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen verabschiedet. Ein historischer Moment, denn mit der neuen Musterordnung schafft die Profession die Voraussetzung dafür, dass Fachpsychotherapeut*innen für alle Facetten des Berufs qualifiziert werden.

Corona-Sonderregelungen für gesetzlich Versicherte verlängert

BPtK fordert auch Akutbehandlung per Video zu ermöglichen

(BPtK)

Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen weiter unbegrenzt anbieten. Auch im zweiten Quartal 2021 gelten die aktuellen Sonderregelungen fort. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video durchgeführt werden, und zwar ohne Begrenzung bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Auch die telefonische Unterstützung für Patient*innen, die bereits in Behandlung sind, ist weiter abrechenbar.

Akutbehandlung auch per Video ermöglichen

BPtK zum Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung

(BPtK)

Die Videobehandlung hat sich während der Corona-Pandemie enorm bewährt, um die psychotherapeutische Versorgung aufrechtzuerhalten. Sie soll deshalb künftig flexibel eingesetzt werden können. Doch gerade bei besonders dringenden psychotherapeutischen Akutbehandlungen soll sie weiter ausgeschlossen bleiben. Das sieht das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege vor, zu dem heute eine Anhörung im Bundestag stattfindet.

Fahrlässiger Patientenschutz bei Gesundheits-Apps

BPtK zum Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den fahrlässigen Patientenschutz bei Gesundheits-Apps, wie er im Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), das heute im Bundestag beraten wird, vorgesehen ist. Danach sollen Gesundheits-Apps schon bis zu zwei Jahre verordnet werden können, bevor überhaupt geklärt ist, ob sie wirksam sind oder nicht sogar schaden. Für das erste Jahr können die Anbieter*innen außerdem die Preise für die Nutzung der Gesundheits-Apps nach eigenem Ermessen festsetzen.

Corona-Sonderregelungen für Privatversicherte verlängert

Videobehandlung und telefonische Beratung weiter möglich

(BPtK)

Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) können während der Corona-Pandemie weiterhin unbürokratisch ihre psychotherapeutische Behandlung per Videotelefonat durchführen. Die entsprechenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Kooperation zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe weiter ausbauen

BPtK zum Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG)

(BPtK)

Die Kinder- und Jugendhilfe soll modernisiert und stärker an die Lebenssituation und die Bedarfe von Kindern und ihren Familien angepasst werden. Das ist das Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (BT-Drs. 19/26107), zu dem heute eine öffentliche Anhörung im Bundestag stattfindet. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Kinder- und Jugendhilfe zum Beispiel künftig für alle Kinder zuständig sein, unabhängig davon, ob sie unter körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderungen leiden.

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