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Corona: Telefonische Beratung für Privatversicherte weiterhin möglich

Nur noch 30 Minuten abrechenbar

(BPtK)

Versicherte der privaten Krankenversicherung können während der zweiten Corona-Welle weiterhin längere telefonische Beratungen erhalten, wenn eine psychotherapeutische Behandlung dringend erforderlich, aber aufgrund der Pandemie in der Praxis oder per Videotelefonat nicht möglich ist. Darauf haben sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Verband der Privaten Krankenversicherung und Beihilfe in einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung verständigt.

Corona-Sonderregelungen für gesetzlich und privat Versicherte verlängert

Videobehandlung bis zum 31. März 2021 weiter unbegrenzt möglich

(BPtK)

Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen während der Coronakrise weiter bis zum 31. März 2021 unbegrenzt anbieten. Auch im ersten Quartal 2021 gelten die für gesetzlich Versicherte die aktuellen Sonderregelungen. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Videotelefonat durchgeführt werden, und zwar ohne Grenzen bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Auch die telefonische Unterstützung für Patient*innen, die bereits in Behandlung sind, ist weiter abrechenbar.

Keine voreilige Einführung digitaler Identitäten

BPtK fordert zunächst Nachweis ausreichender Datensicherheit

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lehnt die voreilige Einführung digitaler Identitäten ab, wie sie mit dem Referentenentwurf des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) geplant ist. „Der Heilberufsausweis, die elektronische Gesundheitskarte und ein sicherer Router („Konnektor“) sind entscheidende Elemente der Datensicherheit in der Telematik-Infrastruktur. Diesen hohen Datenschutz aufzugeben, ohne dass das neue Sicherheitssystem überhaupt ausreichend beschrieben und getestet ist, ist ein unverantwortlicher Schnellschuss“, stellt BPtK-Präsident Dr.

Digital und innovativ

37. Deutscher Psychotherapeutentag am 13. und 14. November

(BPtK)

Der 37. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 13. und 14. November 2020 war bedingt durch die Corona-Pandemie der erste digitale DPT. Die Delegierten besprachen wichtige Weichenstellungen für die neue Musterweiterbildungsordnung (MWBO), die im Frühjahr nächsten Jahres verabschiedet werden soll. Für die jetzigen Psychologischen Psychotherapeut*innen (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) verabschiedete der DPT eine Ergänzung der MWBO um den Bereich Sozialmedizin.

Digitale Anwendungen und Coronakrise

Videokonferenz europäischer Psychotherapeut*innen am 29. September

(BPtK)

Digitale Anwendungen wie die Onlinesprechstunde, internetbasierte Therapieprogramme und mobile Apps können gerade in Zeiten von Corona dazu beitragen, Therapien weiterzuführen und Menschen in der Krise zu helfen. Bei einer erforderlichen psychotherapeutischen Behandlung ist ein direkter persönlicher Kontakt der Patient*innen mit den behandelnden Psychotherapeut*innen nicht zu ersetzen und immer wieder erforderlich. So das Fazit einer Expertenrunde von klinischen Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen aus 12 europäischen Ländern.

Präsenz- und Videobehandlung kombinieren

Neue BPtK-Studie „Videobehandlung“

(BPtK)

Neun von zehn Psychotherapeut*innen (88,5 Prozent) können sich vorstellen, auch nach Ende der Pandemie Videobehandlungen durchzuführen. Allerdings will dies die Hälfte nicht mehr so häufig tun, wie während der Corona-Pandemie. Das ist das Ergebnis einer Online-Befragung von rund 3.500 Psychotherapeut*innen zu ihren Erfahrungen mit Videobehandlungen während der ersten Welle der Corona-Pandemie.

Corona-Sonderregelungen: Kein Ausschluss der Neuerkrankten

BPtK fordert Telefonbehandlung für neue Patient*innen

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass auch psychisch kranke Menschen, die neu erkrankt sind, telefonisch psychotherapeutisch beraten und behandelt werden können, wenn sie während der Coronakrise nicht anders versorgt werden können. „Der Ausschluss von Neuerkrankten von der psychotherapeutischen Telefonversorgung ist befremdlich“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „In einem sozialen Gesundheitssystem muss jede Kranke* Anspruch auf professionelle Hilfe haben.“

Erste geprüfte Gesundheits-Apps zugelassen

Neue BPtK-Praxis-Info „Digitale Gesundheitsanwendungen“

(BPtK)

Seit gestern sind die ersten zwei Gesundheits-Apps zugelassen, die von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen verordnet werden können. Sie sind im staatlichen Verzeichnis geprüfter Gesundheits-Apps (https://diga.bfarm.de) aufgeführt. Zu den ersten beiden digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) gehört auch schon eine App, die die Behandlung von Angsterkrankungen unterstützen kann. Sie beinhaltet zum Beispiel Informationen zu Angsterkrankungen, Übungen zum Umgang mit angstfördernden Gedanken und Achtsamkeitsübungen.

Fast 20 Prozent erkranken an einer psychischen Störung

BPtK-Faktenblatt „Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen“

(BPtK)

Fast 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland erkranken innerhalb eines Jahres an einer psychischen Störung. Häufigste Störungen sind Angststörungen, depressive, hyperkinetische sowie dissoziale Störungen (dauerhaft aufsässiges und aggressives Verhalten). Wer als Kind oder Jugendliche* psychisch erkrankt, ist auch als Erwachsene* psychisch stärker gefährdet. Über die Hälfte aller psychischen Erkrankungen entstehen bereits vor dem 19. Lebensjahr.

Corona-Sonderregelungen für Privatversicherte erneut verlängert

Hygienezuschlag wird auf 1,0-fachen Satz reduziert

(BPtK)

Versicherte der privaten Krankenversicherung können während der Corona-Pandemie weiterhin unbürokratisch ihre psychotherapeutische Behandlung per Videotelefonat durchführen. Die entsprechenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

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