Im Jahr 2015 sind mehr als eine Million Flüchtlinge in Deutschland angekommen. Viele von ihnen sind körperlich und seelisch krank. Was bei der Behandlung von Flüchtlingen in der psychotherapeutischen und ärztlichen Praxis zu beachten ist, hat die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) in einer neuen Broschüre zusammengestellt. Sie beantwortet häufig gestellte Fragen, z. B. zum Aufenthaltsstatus und zu Kostenträgern für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen sowie auch zur Honorierung von Dolmetschern.
Geflüchtete
Psychisch kranke Flüchtlinge sollen grundsätzlich abgeschoben werden
Depressionen und posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) gehören zu den häufigsten Erkrankungen von Flüchtlingen, die vor Krieg, Terror und Gewalt geflohen sind. Sie sind schwere Erkrankungen, die bis zur Selbstgefährdung führen und lebensbedrohlich sein können. Deshalb ist es nicht erstaunlich, dass Flüchtlinge häufig schwere psychische Störungen in asylrechtlichen Verfahren geltend machen.
Zahl der älteren Migranten steigt
Die Zahl der älteren Migranten steigt. Die Zahl der über 65-jährigen Migranten ist von 2005 bis 2014 um 400.000 auf 1,6 Millionen gestiegen. Ihr Anteil an allen Migranten erhöhte sich damit von 7,8 auf 9,8 Prozent. Diese Zahlen stellte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière am 6. Januar 2016 im Migrationsbericht 2014 vor.
Bundesgesundheitsministerium informiert Flüchtlinge lückenhaft und einseitig
Die Bundespsychotherapeutenkammer kritisiert den "Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland", den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) heute veröffentlichte, als ungenügend. Da dringend erforderliche Dolmetscher im deutschen Gesundheitssystem nicht bezahlt werden, empfiehlt das BMG, Flüchtlingen z. B. "einen sprachkundigen Menschen ihres Vertrauens" mit zum Arzt zu nehmen, wenn sie nicht ausreichend Deutsch sprechen. "Davon ist abzuraten", stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest.
Psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen
Großen Andrang gab es vergangenen Mittwoch bei der ersten gemeinsamen Fortbildung der Landespsychotherapeutenkammer (LPK), der Landesärztekammer (LÄK) und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zum Thema „Psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen. Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen“. Ca. 150 Mitglieder der beiden Landeskammern zeigten sich sehr interessiert und engagiert, die Vorträge von Jama Maqsudi, Dieter David und Ulrike Schneck zu hören und zu diskutieren.
Asylrechtsreform: BPtK fordert EU-Aufnahmerichtlinie umzusetzen
Flüchtlinge, die an schweren posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) erkrankt sind, dürfen nicht abgeschoben werden. Die Beschleunigung von Asylverfahren darf nicht dazu führen, dass schwer traumatisierte Flüchtlinge grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf eine leitliniengerechte Behandlung haben. Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fordert Bundesinnenminister de Maizière deshalb auf, die EU-Aufnahmerichtlinie vom Juni 2013 umzusetzen. Danach haben besonders schutzbedürftige Personen einen Anspruch insbesondere auf eine angemessene Gesundheitsversorgung.
Psychotherapie und Schulpsychologie
Am 16.11.2015 fand ein weiterer Workshop mit einer schulpsychologischen Beratungsstelle statt. Eine ähnliche Auftaktveranstaltung erfolgte im Dezember letzten Jahres in Winnenden.
27. Deutscher Psychotherapeutentag in Stuttgart
Eine patientenorientierte Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinien, eine zügige Verbesserung der Versorgungsqualität in der stationären Versorgung sowie eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen - das waren die zentralen Forderungen des 27. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) am 14. November in Stuttgart. Ein besonderes Anliegen war dem DPT, die psychotherapeutische Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge in allen Altersstufen sicherzustellen.
Inhumane und lebensgefährdende Regelungen für psychisch Kranke geplant
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lehnt die geplanten Neuregelungen zu beschleunigten Asylverfahren für psychisch kranke Flüchtlinge als inhuman und lebensgefährdend ab.
Befristete Zulassung für die Behandlung traumatisierter Flüchtlinge
Für traumatisierte Flüchtlinge müssen zukünftig mehr Psychotherapeuten verfügbar sein. Dazu hat die Bundesregierung auf Initiative der Bundespsychotherapeutenkammer die Zulassungsverordnung für Ärzte geändert. Danach sind die Zulassungsausschüsse zukünftig verpflichtet, Psychotherapeuten, Ärzte und psychosoziale Einrichtungen zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von Flüchtlingen zu ermächtigen.
Die BPtK hat deshalb ihren Ratgeber für Psychotherapeuten, die eine Ermächtigung für die Versorgung von Flüchtlingen beantragen wollen, aktualisiert.