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Qualifikationsanforderungen für Systemische Therapie geregelt

Fachkunde kann ab sofort im Arztregister eingetragen werden

(BPtK)

Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hatte am 22. November 2019 die Systemische Therapie als weiteres Psychotherapieverfahren zugelassen. Seit dem 1. März 2020 stehen auch die Qualifikationsanforderungen fest, die notwendig sind, um die Systemische Therapie bei Erwachsenen abrechnen zu können. Für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen fehlen damit nur noch die Abrechnungsziffern im EBM. Der Bewertungsausschuss wird sie voraussichtlich bis zum 1. Juli 2020 beschließen und in Kraft setzen.

Über 50.000 Unterschriften für eine bessere Personalausstattung in der Psychiatrie

Öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestags

(BPtK)

Die Petition für eine ausreichende und flächendeckende Personalausstattung in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern war erfolgreich. Die Petition, die vom Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen eingebracht worden war, erreichte mit fast 55.000 Unterschriften die notwendige Zustimmung. Der Petitionsausschuss des Bundestags berät das Anliegen der Unterzeichner*innen jetzt in einer öffentlichen Sitzung.

BMG genehmigt Richtlinie zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik

Vorgaben für die Psychosomatik sollen aber noch einmal überprüft werden

(BPtK)

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) genehmigt, aber mit einer Auflage versehen: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll die Mindestvorgaben für das Personal in den psychosomatischen Kliniken noch einmal überprüfen. Insbesondere soll er erwägen, die psychosomatischen Behandlungsbereiche weiter zu differenzieren und die Minutenwerte, die den Behandlungen je Patient*in und Woche zugrunde liegen, anzupassen. Die Richtlinie wurde am 31. Dezember 2019 veröffentlicht und ist damit in Kraft.

Petition für eine bessere Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Unterstützer können bis zum 24. Dezember 2019 unterschreiben

(BPtK)

Der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen hat eine Petition im Bundestag eingereicht. Sie soll den Gesetzgeber dazu bewegen, „eine leitliniengerechte und menschenrechtskonforme Versorgung in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen sowie psychosomatischen Kliniken zu gewährleisten“. Unterstützer können die Petition bis zum 24. Dezember 2019 unterschreiben. Kommen bis dahin 50.000 Unterschriften zusammen, ist die Petition Anlass einer öffentlichen Diskussion im Petitionsausschuss des Bundestags.

Die Familie im Fokus

Systemische Therapie für psychische Erkrankungen zugelassen

(BPtK)

Manchmal ist es ein erschütterndes Erlebnis, das zu einer Depression oder Angststörung führt. Manchmal sind es auch die Beziehungen in einer Familie, die krank machen. Doch das psychotherapeutische Verfahren, das schon immer die Familie in den Fokus der Behandlung psychischer Erkrankungen gerückt hat, war bisher noch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit heute ist die Systemische Therapie aber auch als Angebot von niedergelassenen Psychotherapeuten zugelassen.

Mindestvorgaben für die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Gemeinsamer Bundesausschuss veröffentlicht Richtlinie

(BPtK)

Nach dem Beschluss der Richtlinie über die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) am 19. September 2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 22. Oktober nun den genauen Richtlinientext veröffentlicht. Für die Richtlinie wurden die Regelungen der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) übernommen mit wenigen Anpassungen. Nach über fünfjähriger Beratungszeit ist das ein beschämendes Ergebnis, das vor allem zulasten der Patienten geht.

Ab 2022: Abschaffung des Antrags- und Gutachterverfahrens

BPtK: „Substanzieller Eingriff ohne ausreichende Beratung“

(BPtK)

Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung hat der Deutsche Bundestag am 26. September 2019 eine grundlegende Reform der Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie beschlossen. „Wir wurden von diesen Regelungen überrascht“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die Abschaffung des Antrags- und Gutachterverfahrens und der Wegfall der Vorab-Wirtschaftlichkeitsprüfung für Psychotherapeuten sind ein substanzieller Eingriff in die psychotherapeutische Versorgung.

Neues intensiv-psychotherapeutisches Behandlungsangebot

G-BA mit Richtlinie zur Versorgung schwer psychisch Kranker beauftragt

(BPtK)

Schwer psychisch Kranke sollen künftig ein neues intensiv-ambulantes Versorgungsangebot erhalten können. Dabei handelt es sich insbesondere um intensiv-psychotherapeutische Leistungen aus Einzel- und Gruppentherapie, medikamentöser Behandlung, Soziotherapie, häuslicher psychiatrische Krankenpflege und Ergotherapie. Dieses komplexe Leistungsangebot soll durch Psychotherapeuten oder Psychiater koordiniert werden. Psychotherapeuten sollen dazu auch die Befugnis erhalten, psychiatrische Krankenpflege und Ergotherapie zu verordnen.

Weiterhin psychotherapeutische Mangelversorgung in der Psychiatrie

BPtK: G-BA-Reform ist patientenmissachtend

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert die Entscheidung zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik als patientenmissachtend. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) scheitert an einer Reform, die dringend notwendig war, um die Patienten in den Krankenhäusern für psychisch kranke Menschen nach modernen Standards ausreichend und sachgerecht zu versorgen. „Der G-BA nimmt in Kauf, dass Patienten nicht die Behandlung bekommen, die sie benötigen“, kritisiert Dr. Dietrich Munz.

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