GB-A

Personalmangel in der Psychiatrie führt zu mehr Zwangsmaßnahmen

Ver.di veröffentlicht Versorgungsbarometer Psychiatrie 2019

(BPtK)

Zu wenig Personal führt in psychiatrischen Krankenhäusern zu mehr Zwangsmaßnahmen. Das ist ein zentrales Ergebnis des „Versorgungsbarometers Psychiatrie 2019“. Dafür befragte ver.di über 2.000 Beschäftigte aus knapp 170 Krankenhäusern. Drei von vier Beschäftigten hatten in den letzten vier Wochen mindestens eine Zwangsmaßnahme miterlebt, die Hälfte mindestens wöchentlich. 60 Prozent der Befragten glauben, dass „ungefähr die Hälfte“ oder „fast alle“ dieser Zwangsmaßnahmen mit einer besseren Personalausstattung vermeidbar gewesen wären.

Neues Disease-Management-Programm für Patienten mit chronischen Depressionen

G-BA schließt Psychotherapeuten als Koordinatoren der Behandlung aus

(BPtK)

Patienten mit chronischen oder wiederkehrenden Depressionen können sich künftig im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm – DMP) behandeln lassen. Die inhaltlichen Anforderungen für das neue DMP hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 15. August 2019 beschlossen und hat damit einen gesetzlichen Auftrag aus dem Jahr 2015 umgesetzt. Das DMP richtet sich an Patienten mit chronischer Depression oder wiederholt auftretenden depressiven Episoden mit mittlerer bis schwerer Ausprägung.

Willkürliche Berechnung und formaler Fehler

BPtK fordert, den G-BA-Beschluss zur Bedarfsplanung zu beanstanden

(BPtK)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Mai 2019 die Bedarfsplanungs-Richtlinie geändert. Er hat damit den gesetzlichen Auftrag zur Anpassung und Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung, der ihm 2015 erteilt wurde, nicht ausreichend umgesetzt. Zum einen unterschätzt die Richtlinie massiv den wissenschaftlich und fachlich festgestellten Bedarf. Zum anderen hat der G-BA statt eines tatsächlichen Morbiditätsfaktors lediglich einen zusätzlichen Demografiefaktor eingeführt.

Krankenkassen blockieren sachgerechte Reform der Bedarfsplanung

BPtK: Ländliche Regionen weiterhin massiv benachteiligt

(BPtK)

Psychisch kranke Patienten werden in vielen Regionen auch in Zukunft unzumutbar lange auf einen Psychotherapieplatz warten müssen. Die Reform der Bedarfsplanung, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner heutigen Sitzung beschlossen hat, bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück. „Die Krankenkassen sperrten sich von Anfang an gegen auch nur einen zusätzlichen Praxissitz“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Mit dieser destruktiven Strategie blockierten sie den G-BA und verhinderten eine sachgerechte Lösung.“

Scharfe Kritik am Terminservice- und Versorgungsgesetz

33. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK)

Der 33. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 17. November 2018 in Berlin kritisierte das geplante Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG). Durch das Gesetz dürfe es nicht zu weiteren bürokratischen Hürden beim Zugang zur Psychotherapie kommen. Vielmehr sei es unerlässlich, die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine Richtlinienpsychotherapie abzubauen und mit einer Reform der Bedarfsplanung dafür zu sorgen, dass mehr Psychotherapeuten jenseits der Großstädte für die Versorgung psychisch kranker Menschen zur Verfügung stehen.

Wirksamkeit der Systemischen Therapie anerkannt

G-BA: Nutzen in fünf Störungsbereichen ausreichend belegt

(BPtK)

Der Nutzen der Systemischen Therapie ist für die Behandlung von Erwachsenen ausreichend belegt. Dies ist das zentrale Ergebnis der Nutzenbewertung der Systemischen Therapie, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in seiner Sitzung beschlossen hat. Das Bewertungsergebnis beruht auf einer Prüfung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das seinen entsprechenden Abschlussbericht im Juli 2017 veröffentlicht hat.

Bessere psychotherapeutische Versorgung für Menschen mit geistiger Behinderung

G-BA ändert Psychotherapie-Richtlinie

(BPtK)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2018 eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung beschlossen. Künftig können erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung - wie bereits Kinder und Jugendliche - bis zu zehn Einheiten der psychotherapeutischen Sprechstunde, statt bisher sechs, erhalten. Auch für die probatorischen Sitzungen und in der Rezidivprophylaxe wurden die möglichen Therapieeinheiten analog zu den Regelungen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen erweitert.

LPK-Vertreterversammlung am 19./20.Oktober in Stuttgart

Resolutionen zur gestuften Versorgung im Entwurf zum TSVG sowie zur Bedarfsplanung verabschiedet

(LPK BW)

Am ersten Tag der Vertreterversammlung (VV) wurde das Thema „Heilberufeausweis und Telematikinfrastruktur: aktueller Entwicklungsstand und Ausblick“ bearbeitet. Dazu stellte Dominique Krause (BPtK) die aktuellen Entwicklungen dar. In der anschließenden Diskussion wurde über den Nutzen der Telematik für psychotherapeutische Praxen und über den Datenschutz diskutiert. Neben möglichen Risiken wurden auch die Vorteile eines sicheren Datenaustausches zwischen den Leistungserbringern benannt.

Wartezeiten für psychisch kranke Menschen weiterhin zu lang

BPtK zum G-BA-Gutachten zur Bedarfsplanung

(BPtK)

Das Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung, das der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin vorgestellt hat, bietet keine Lösung, die Wartezeiten auf eine Behandlung für psychisch kranke Menschen ausreichend zu verkürzen. Die Gutachter kommen zwar zu dem Ergebnis, dass deutschlandweit rund 2.400 psychotherapeutische Praxen fehlen. Sie setzen jedoch die von den heute zugelassenen Psychotherapeuten erbrachten Leistungen mit dem Bedarf gleich.

GB-A abonnieren