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Wirksamkeit der Systemischen Therapie in mehreren Störungsbereichen

IQWiG legt Abschlussbericht vor

(BPtK)

Die Wirksamkeit der Systemischen Therapie kann für eine Reihe von Störungsbereichen gezeigt werden. Das ist das Ergebnis eines Abschlussberichts, den das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) am 24. Juli 2017 veröffentlicht hat. Der Bericht bewertet den Nutzen der Systemischen Therapie bei Erwachsenen. Danach liegen "Hinweise" und "Anhaltspunkte" auf den Nutzen insbesondere bei den besonders versorgungsrelevanten Indikationen vor, die für eine Anerkennung der Systemischen Therapie als neues Psychotherapieverfahren erforderlich sind.

Neue Befugnisse für Psychotherapeuten

Richtlinien seit Juni in Kraft getreten

(BPtK)

Psychotherapeuten können die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen künftig umfassender koordinieren. Sie können seit Juni Krankenfahrten und Krankentransport sowie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verordnen und Patienten wegen ihrer psychischen Erkrankung zur stationären Behandlung ins Krankenhaus einweisen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die erforderlichen Richtlinienänderungen am 16. März dieses Jahres beschlossen. Nachdem das Bundesgesundheitsministerium diese Änderungen nicht beanstandet hat, sind sie seit Anfang Juni in Kraft.

Nach der Bundestagswahl: Reform der Ausbildung und der Bedarfsplanung umsetzen

30. Deutscher Psychotherapeutentag in Hannover

(BPtK)

Der 30. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) vom 12. bis 13. Mai in Hannover sprach sich mit überwältigender Mehrheit für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung aus. In mehr als zweijähriger Arbeit hatten Experten aus den Reihen der Psychotherapeuten gemeinsam mit dem Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und den Präsidentinnen und Präsidenten der Landespsychotherapeutenkammern ein Konzept erarbeitet, das in großer Detailtiefe die künftigen Inhalte, Strukturen und die Finanzierung der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung beschreibt.

Sozialwahlen sind Teil unserer Demokratie: Machen Sie mit!

(LPK BW)

In diesen Tagen beginnen bei den gesetzlichen Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung die Sozialwahlen. Viele von Ihnen haben ebenso wie alle anderen Mitbürger, die Mitglied also Versicherte/r einer gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung sind, die Informationen darüber erhalten und auch die Bitte mitzumachen. Wir möchten das gerne bekräftigen. Auch wenn das Konzept der Sozialwahlen und ihre Funktion den meisten Menschen nicht wirklich vertraut sind: Sie sind dennoch wichtig!

BPtK fordert mehr Honorargerechtigkeit

Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat in einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe mehr Honorargerechtigkeit für psychotherapeutische Leistungen gefordert. Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 29. März 2017 zur Vergütung hat in der der deutschen Psychotherapeutenschaft für erhebliche Empörung gesorgt. Die falsche Einschätzung der neuen psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung ist für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein weiterer Beleg für die strukturelle Unterbewertung ihrer Leistungen.

Mehr Befugnisse für Psychotherapeuten

Gemeinsamer Bundesausschuss hebt Einschränkungen auf

(BPtK)

Psychotherapeuten können zukünftig insbesondere schwer psychisch kranke Menschen umfassender versorgen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu heute beschlossen, dass Psychotherapeuten künftig auch in ein Krankenhaus einweisen und den dafür notwendigen Krankentransport verordnen können. Außerdem können sie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verordnen.

Anstellung bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

G-BA beschließt Einschränkung

(BPtK)

Zukünftig kann ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut einen Psychologischen Psychotherapeuten nur dann anstellen, wenn sich dieser verpflichtet, nur Kinder- und Jugendliche zu behandeln. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute beschlossen. Die Einschränkung gilt für alle Planungsbereiche, in denen Zulassungsbeschränkungen bestehen, und damit so gut wie bundesweit. Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte sich in einer Stellungnahme gegen diese Beschränkung ausgesprochen.

G-BA: Sprechstunde ist von Psychotherapeuten anzubieten

Zukünftig fester Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung

(BPtK)

Ab dem 1. April 2017 ist von Psychotherapeuten grundsätzlich eine Sprechstunde anzubieten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss dazu am 24. November 2016 eine entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie. "Die Sprechstunde ist zukünftig fester Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest.

Neuregelung des Jobsharing

Beschluss des G-BA tritt in Kraft

(BPtK)

Der G-BA hat am 16.06.2016 beschlossen, dass unterdurchschnittliche psychotherapeutische Jobsharing-Praxen in Zukunft ihr Kontingent bis auf den Fachgruppendurchschnitt plus 25% ausweiten können. Diese Regelung soll unabhängig vom regionalen Versorgungsgrad gelten. Dieser Beschluss wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt mit der heutigen Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die regionalen KVen müssen nun die Zahlen zum Fachgruppendurchschnitt ermitteln und veröffentlichen.

BMG beanstandet Psychotherapie-Richtlinie

Sprechstunde darf nicht als freiwilliges Angebot geregelt werden

(BPtK)

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verlangt Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie, die der Gemeinsame Bundesausschuss im Juni beschlossen hat. Das Ministerium hält es für "zwingend erforderlich", die psychotherapeutische Sprechstunde "nicht als Kann-Leistung" einzuführen. Eine solche Regelung betreffe die vertragsärztlichen Pflichten des Vertragspsychotherapeuten im Verhältnis zu seiner Kassenärztlichen Vereinigung.

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