Gesetze

Klarstellung III: Auch körperlich Kranke brauchen Psychotherapeuten

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Psychotherapie gehört ergänzend zu den organmedizinischen Therapien, z. B. in der Onkologie, Kardiologie, Diabetologie und Schmerztherapie, zu den evidenzbasierten Behandlungen. "Bei lebensbedrohlichen und chronisch verlaufenden körperlichen Erkrankungen unterschätzen Ärzte häufig noch die psychischen Einflussfaktoren", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. "Körperlich kranke Menschen brauchen deshalb häufig auch Psychotherapie.

Klarstellung II: Kooperation von Psychotherapeuten und Ärzten stärken

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Eine ärztliche Untersuchung, ob auch körperliche Ursachen für psychische Beschwerden vorliegen, war durch die Reform der Psychotherapeutenausbildung nie infrage gestellt. Diese somatische Abklärung gehört bei einer psychotherapeutischen Behandlung zu den Sorgfaltspflichten von Psychotherapeuten. "Der aktuell im SGB V vorgeschriebene ärztliche Konsiliarbericht ist jedoch meist zu wenig aussagekräftig", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), klar.

Klarstellung I: Ein Plus für die Patienten

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Die geplante Ausbildungsreform bereitet Psychotherapeuten künftig besser auf das immer größere Spektrum psychischer Erkrankungen vor, die psychotherapeutisch behandelt werden können. Für die meisten psychischen Erkrankungen gibt es inzwischen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung erfolgreiche psychotherapeutische Konzepte. Beispielsweise kann Menschen mit einer psychotischen Erkrankung, die über Jahrzehnte in erster Linie pharmakologisch behandelt wurden, inzwischen auch psychotherapeutisch geholfen werden, ihre wahnhaften Überzeugungen zu verändern.

Das Psychotherapeutengesetz wird 20 Jahre alt – ein Grund zu feiern

Festempfang der Bundespsychotherapeutenkammer in der Fabrik 23

(BPtK)

Den 20. Geburtstag des Psychotherapeutengesetzes feierte die Psychotherapeutenschaft am 19. Februar mit Gästen aus Politik und Selbstverwaltung in den Lofts der Fabrik 23 im Berliner Wedding. Der Präsident der BPtK würdigte das Psychotherapeutengesetz als Initialzündung für die Integration der psychotherapeutischen Berufe in die vertragsärztliche Versorgung. Inzwischen sei die Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dringend reformbedürftig.

Bessere Versorgung für schwer psychisch kranke Menschen

BPtK begrüßt Regelung im Gesetz zur Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung greift das Bundesgesundheitsministerium (BMG), wie von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gefordert, das Problem der mangelnden Koordination in der ambulanten Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen auf. Viele dieser Patienten benötigen neben Psychotherapie und Pharmakotherapie auch die Unterstützung durch Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und psychiatrische Krankenpflege.

Breitere Qualifizierung für ambulante und stationäre Versorgung

BPtK begrüßt Kabinettsentwurf zur Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt den Kabinettsentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. „Der Gesetzentwurf ermöglicht eine breitere Qualifizierung für die ambulante und stationäre psychotherapeutische Versorgung “, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Der Sonderweg der bisherigen Psychotherapeutenausbildung, der den Zugang zur Ausbildung aus heutiger Perspektive ungenügend regelt und unseren Nachwuchs in eine prekäre Lebenslage zwingt, wird beendet.“

Offener Brief zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

BPtK stellt Aussagen von BÄK-Präsidenten Montgomery richtig

(BPtK)

Sehr geehrter, lieber Kollege Professor Montgomery,

wir sind erstaunt über Ihre vehemente Ablehnung des Referentenentwurfs zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. Als Ärzte sind Sie von dieser Reform nur am Rande betroffen. Alles, was Ärzte psychotherapeutisch tun und lernen, bleibt in Ihren Händen und wird durch das geplante Gesetz nicht geändert.

Reform der Psychotherapeutenausbildung

BPtK-Spezial mit den wichtigsten Informationen

(BPtK)

Anfang Januar hat das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorgelegt. Künftig soll die Qualifizierungsstruktur, die sich im Gesundheitswesen bei anderen Heilberufen bewährt hat, auch für Psychotherapeuten gelten. Damit liegt ein Gesetzentwurf vor, der in seinen wesentlichen Elementen den Forderungen der deutschen Psychotherapeutenschaft entspricht. Ein neues BPtK-Spezial informiert kompakt über die Inhalte des Reformkonzepts der Psychotherapeutenschaft und den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.

Keine ungeprüften Apps für chronisch kranke Menschen

BPtK zum TSVG: Regierungsfraktionen gefährden Patientensicherheit

(BPtK)

Krankenkassen sollen ihren Versicherten künftig digitale Anwendungen wie Apps in Behandlungsprogrammen für chronisch kranke Menschen anbieten können – auch ohne Prüfung der fachlichen Qualität, Wirksamkeit und Datensicherheit durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dies sieht ein Antrag der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor.

Bundesregierung setzt auf Reform der Bedarfsplanung

Monatelange Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlung verringern

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen warten Monate auf eine psychotherapeutische Behandlung. Das räumt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein (Bundestagsdrucksache 19/7316). Die Bundesregierung erkennt an, dass eine Ursache für die langen Wartezeiten fehlende Psychotherapeuten sein können. Sie sieht die Notwendigkeit, diese Wartezeiten zu verringern.

Gesetze abonnieren