Gesetze

Wegweisende Reform der Psychotherapeutenausbildung

BPtK unterstützt Gesetzentwurf für eine neue Aus- und Weiterbildung (hier inkl. Pressecho und Stellungnahmen - ganz unten auf dieser Seite)

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt den Gesetzentwurf als wegweisende Reform der Psychotherapeutenausbildung. „Mit der Einführung eines Hochschulstudiums der Psychotherapie, das mit einem Masterabschluss endet, und einer Weiterbildung, die sowohl ambulant als auch stationär eine breitere Qualifizierung sichert, erfolgt eine richtungsweisende Integration der Versorgung psychisch kranker Menschen in das deutsche Gesundheitssystem“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Erfolge der psychotherapeutischen Sprechstunde nicht zunichtemachen

BPtK lehnt gestufte Versorgung, wie mit dem TSVG geplant, ab

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lehnt eine „gestufte und gesteuerte psychotherapeutische Versorgung“, wie sie mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geplant ist, ab. „Psychisch kranke Menschen werden bereits nach Dringlichkeit und Schwere behandelt“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Der Gesetzgeber hat mit der psychotherapeutischen Sprechstunde bereits eine differenzierte Versorgung eingeführt.

Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen

BPtK-Forderungen zu Terminservice- und Versorgungsgesetz

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) insbesondere ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. Ein Drittel der Patienten, bei denen in einer psychotherapeutischen Sprechstunde diagnostiziert wurde, dass sie psychisch krank sind und eine ambulante Psychotherapie benötigen, warten sechs bis neun Monate auf den Beginn der Behandlung. Deshalb fordert die BPtK in ländlichen Regionen und im Ruhrgebiet rund 1.500 psychotherapeutische Praxen zusätzlich.

Spahnsches Terminservicegesetz am Montag im Petitionsausschuss

Über 200.000 Unterstützer gegen neue Hürden in der Psychotherapie

(BPtK)

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist am Montag, dem 14. Januar 2019, Thema einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Über 200.000 Personen hatten die Petition gegen den Regierungsentwurf unterzeichnet.

Achtung, die Zeit läuft: Fortbildungszertifikat jetzt beantragen

Sozialrechtliche Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V - Wichtige Information für Kammermitglieder in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung

(LPK BW)
Am 30. Juni 2019 endet für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die gesetzlich vorgeschriebene Nachweisfrist der Fortbildung mit Vorlage des Fortbildungszertifikats der Landespsychotherapeutenkammer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Das Fortbildungszertifikat muss spätestens zum genannten Stichtag bei der KVBW vorliegen – ansonsten wird eine Honorarkürzung die Folge sein! Angesichts der zu erwartenden Antragsflut und der damit verbundenen langen Bearbeitungsdauer appellieren wir nachdrücklich, das Fortbildungszertifikat rechtzeitig - bis zum 30.03.2019 (!) - bei der Landespsychotherapeutenkammer zu beantragen. Bei zeitlich zu später Antragstellung kann die rechtzeitige Bearbeitung des Antrags nicht garantiert werden!

Videosprechstunde auch für Psychotherapeuten möglich

Bis 1. April 2019 erarbeitet Bewertungsausschuss die EBM-Regelungen

(BPtK)

Bis zum 1. April 2019 erarbeitet der Bewertungsausschuss die Regelungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für die Videosprechstunden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte sich dafür eingesetzt, dass im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz eine Behandlung über Video nicht nur Ärzten, sondern auch Psychotherapeuten ermöglicht wird. Mit dem Auftrag an den Bewertungsausschuss wurde diese Forderung umgesetzt.

Patienten werden je nach Dringlichkeit und Schwere behandelt

BPtK-Auswertung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

(BPtK)

Menschen, die in die psychotherapeutische Sprechstunde kommen, bekommen dort je nach Dringlichkeit und Schwere die Leistungen empfohlen, die sie benötigen. Knapp 60 Prozent der Ratsuchenden erhalten eine psychotherapeutische Behandlung. Von ihnen befindet sich jeder sechste in einer so starken psychischen Krise, dass eine Akutbehandlung kurzfristig notwendig ist. Diese rasche Hilfe gibt es insbesondere für Patienten, die ansonsten nicht mehr arbeiten, in die Schule gehen könnten oder in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssten.

Petition gegen das Terminservice- und Versorgungsgesetz erfolgreich

Innerhalb kurzer Zeit rund 65.000 Unterschriften gesammelt

(BPtK)

Die Petition gegen das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat bereits nach kurzer Zeit mehr als die notwendigen 50.000 Unterschriften gesammelt. Damit hat die Petition ausreichend Unterschriften erhalten, damit der Petitionsausschuss zu den Forderungen eine öffentliche Anhörung veranstalten kann.

Telematikinfrastruktur: Frist für Bestellung verlängert

Komponenten müssen bis zum 31. März 2019 bestellt werden

(BPtK)

In letzter Minute wurde im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz die Frist für die Anbindung einer Praxis an die Telematikinfrastruktur um drei Monate verlängert. Psychotherapeutenpraxen müssen nun bis zum 31. März 2019 alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen. Ursprünglich war dafür als Frist der 31. Dezember 2018 vorgesehen. Das Bestelldatum muss gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachgewiesen werden.

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