Gesetze

Scharfe Kritik am Terminservice- und Versorgungsgesetz

33. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK)

Der 33. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 17. November 2018 in Berlin kritisierte das geplante Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG). Durch das Gesetz dürfe es nicht zu weiteren bürokratischen Hürden beim Zugang zur Psychotherapie kommen. Vielmehr sei es unerlässlich, die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine Richtlinienpsychotherapie abzubauen und mit einer Reform der Bedarfsplanung dafür zu sorgen, dass mehr Psychotherapeuten jenseits der Großstädte für die Versorgung psychisch kranker Menschen zur Verfügung stehen.

Neue bürokratische Hürden für psychisch kranke Menschen abgelehnt

Bundesrat zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

(BPtK)

Der Bundesrat hat heute die im TSVG geplante Reform der Psychotherapie-Richtlinie, die eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung zum Ziel haben soll, abgelehnt. Er befürchtet, dass dadurch neue Hindernisse in der Versorgung für psychisch kranke Menschen geschaffen werden.

LPK-Vertreterversammlung am 19./20.Oktober in Stuttgart

Resolutionen zur gestuften Versorgung im Entwurf zum TSVG sowie zur Bedarfsplanung verabschiedet

(LPK BW)

Am ersten Tag der Vertreterversammlung (VV) wurde das Thema „Heilberufeausweis und Telematikinfrastruktur: aktueller Entwicklungsstand und Ausblick“ bearbeitet. Dazu stellte Dominique Krause (BPtK) die aktuellen Entwicklungen dar. In der anschließenden Diskussion wurde über den Nutzen der Telematik für psychotherapeutische Praxen und über den Datenschutz diskutiert. Neben möglichen Risiken wurden auch die Vorteile eines sicheren Datenaustausches zwischen den Leistungserbringern benannt.

Neue Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

(LPK BW)

Nach Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-Richtlinie wurde nun auch die Bundesbeihilfeverordnung überarbeitet. Geändert wurden die Bewilligungsschritte bei den einzelnen psychotherapeutischen Behandlungen und die psychotherapeutische Akutbehandlung wurde neu aufgenommen. Aufwendungen für eine psychotherapeutische Akutbehandlung sind nun bis zur Entscheidung über die Durchführung einer Therapie beihilfefähig, wenn

Gesundheitsminister Spahn plant Reformen, die längst Realität sind

BPtK kritisiert Regelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert die Veränderungen der psychotherapeutischen Versorgung, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) plant. "Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde erhält jeder Patient seit dem 1. April 2017 einen schnellen ersten Beratungstermin und danach eine Behandlung, die sich nach dem Schweregrad seiner Erkrankung richtet", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK, fest. "Gesundheitsminister Spahn plant Reformen, die seit eineinhalb Jahren Realität sind."

Kurzfristig 1.500 psychotherapeutische Praxen zusätzlich

BPtK zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in einem Sofortprogramm rund 1.500 psychotherapeutische Praxen zusätzlich zu schaffen. „Psychisch kranke Menschen dürfen nicht länger monatelang darauf warten müssen, behandelt zu werden“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Deshalb sollte kurzfristig nicht nur die psychiatrische, sondern auch die psychotherapeutische Versorgung verbessert werden.“

Kurzfristig mehr Behandlungsplätze für psychisch kranke Menschen erforderlich!

BPtK zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

(BPtK)

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist bereits der dritte Gesetzes-Omnibus des neuen Gesundheitsministers Jens Spahn. Der vorliegende Referentenentwurf, zu dem bereits die Anhörung stattfand, ist um zwei zentrale Regelungen gestrickt: Zum einen sollen Patienten schneller einen Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten bekommen, insbesondere in Notfällen, und zum anderen sollen Ärzte grundsätzlich dazu verpflichtet werden, mehr Sprechstunden für gesetzlich Krankenversicherte anzubieten.

Mehr Krankenhaustage bei psychischen Erkrankungen

BARMER veröffentlicht Krankenhausreport 2018

(BPtK)

Bei körperlichen Erkrankungen nimmt die Zahl der Krankenhaustage seit 2006 kontinuierlich ab. Entgegen diesem Trend steigt die Zahl und Dauer der Krankenhausbehandlungen bei psychischen Erkrankungen. Zwischen 2006 und 2017 ist die Zahl der Krankenhaustage aufgrund von psychischen Erkrankungen insgesamt um 24 Prozent gestiegen. Dabei hat die Zahl der Behandlungen seit 2006 um 14 Prozent zugenommen und deren Dauer um 9 Prozent. Während die Zahl der Behandlungen in den letzten Jahren nicht mehr gestiegen ist, nahm deren Dauer vor allem seit 2013 wieder zu.

Sofortprogramm für psychisch Kranke in ländlichen Regionen

BPtK zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

(BPtK)

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) reicht nicht aus, um psychisch kranken Menschen innerhalb von vier Wochen eine Behandlung bei einem Psychotherapeuten zu vermitteln. „Schnelle Termine für Beratung und Diagnose sind ein erster wichtiger Schritt. Danach ist es jedoch entscheidend, dass überhaupt Behandlungsplätze zu vermitteln sind“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.

Videobehandlung auch für Psychotherapeuten

Kabinettsentwurf des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes beschlossen

(BPtK)

In Zukunft können die Möglichkeiten der Videobehandlung auch in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung genutzt werden. Diese Leistung soll durch das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz nun auch für Psychotherapeuten eingeführt werden, die bisher keine Videobehandlungen anbieten konnten. Der Bewertungsausschuss wird beauftragt, bis zum 1. April 2019 die notwendigen Voraussetzungen für die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu schaffen.

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