Gesetze

Stand der Umsetzung des PsychVVG

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage liegt vor

(LPK BW)

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Maria Klein-Schmeink, Gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und ihrer Fraktion zum Stand der Umsetzung des PsychVVG liegt nun vor. Das PsychVVG (Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen) wurde im November 2016 beschlossen.

Videobehandlung auch für Psychotherapeuten

BPtK zum Pflegepersonalstärkungsgesetz

(BPtK)

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals soll nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums auch eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass Videosprechstunden als telemedizinische Leistung in der psychotherapeutischen Versorgung eingesetzt werden können. Der Bewertungsausschuss soll beauftragt werden, bis zum 1. April 2019 die notwendigen Voraussetzungen für die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu schaffen.

Psychotherapeutische Versorgung in Pflegeinrichtungen verbessern

BPtK zum Pflegepersonalstärkungsgesetz

(BPtK)

Der Gesetzentwurf zur Stärkung des Pflegepersonals sieht vor, die ärztliche Versorgung in Pflegeeinrichtungen durch verbindlich abzuschließende Kooperationsverträge zwischen Pflegeeinrichtungen und Vertragsärzten zu verbessern. Neben einer besseren somatisch-ärztlichen Versorgung besteht jedoch außerdem ein dringender Bedarf, Patienten mit psychischen Erkrankungen in Pflegeeinrichtungen besser zu versorgen. Insbesondere werden zu häufig und zu viele Psychopharmaka trotz der damit verbundenen Risiken verschrieben.

Weiterbildung regeln, um bestehende Qualität zu sichern

GMK fordert Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Die Gesundheitsminister der Länder begrüßen eine Reform der Psychotherapeutenausbildung. Dabei unterstützen sie die Bundesregierung bei ihren Plänen, die Psychotherapeutenausbildung strukturell an die anderen Heilberufe anzupassen. Aus Gründen des Patientenschutzes seien Art und Verbindlichkeit der Ausbildungsstrukturen sowie staatliche Prüfungen bei bundeseinheitlicher Vergleichbarkeit gesetzlich zu regeln. Die bestehende Qualität der postgradualen Psychotherapeutenausbildung muss für die zukünftige Weiterbildung erhalten bleiben.

Praxishomepage: Ab 25. Mai sind neue EU-Datenschutzanforderungen zu beachten

BPtK bietet Muster-Datenschutzerklärung

(BPtK)

Alle Psychotherapeuten, die für ihre Praxis eine Homepage betreiben, müssen ihre Datenschutzerklärung bis spätestens 25. Mai 2018 prüfen und anpassen. Dabei müssen alle Nutzer der Homepage darüber informiert werden, wie die Homepage personenbezogene Daten verwendet (Informationspflicht, Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung). Sie müssen darüber informiert werden, welche Daten gespeichert werden, aus welchem Grund, auf welcher Rechtsgrundlage, wer dafür verantwortlich ist und welche Rechte man als Nutzer hat.

Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abschließen

32. Deutscher Psychotherapeutentag in Bremen

(BPtK)

Der 32. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 20. und 21. April 2018 in Bremen forderte, die Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abzuschließen. Dabei votierte er für eine Erprobungsklausel, um die Ausbildung der Psychotherapeuten künftig flexibel an Veränderungen anpassen zu können. Außerdem stellte der 32.

Vorbereitung auf den 25. Mai 2018 – neue Datenschutzregelungen

KBV veröffentlicht Informationen für die Praxis

(BPtK)

Ab dem 25. Mai 2018 gelten neue Datenschutzregelungen, die mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wirksam werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in einer Praxisinformation die Antworten auf die wichtigsten Fragen psychotherapeutischer und ärztlicher Praxen veröffentlicht. Mit dieser Broschüre kann man auf einen Blick sehen, welche Vorkehrungen getroffen werden müssen, um den Informations- und Nachweispflichten nach der EU-DSGVO gerecht zu werden.

EU-Datenschutzgrundverordnung - Umsetzungsbedarf für Praxen

(LPK BW)

Ab dem 25. Mai 2018 sind die in der EU-Datenschutzgrundverordnung niedergelegten Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in Praxen der niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu beachten. Die EU-Datenschutzgrundverordnung hat zwar viele Regelungen aus dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz übernommen, es treten jedoch auch einige neue Pflichten hinzu.

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