Gesetze

Gruppentherapie ohne Gutachterverfahren

Gesetzliche Regelung zum 23. November 2019 in Kraft getreten

(BPtK)

Für eine ausschließliche Gruppentherapie ist seit dem 23. November 2019 kein Gutachterverfahren mehr notwendig. Das hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen. Die Regelung ist mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Dies gilt trotz des Widerspruchs zu den noch bestehenden Regelungen in der Psychotherapie-Richtlinie, die noch nicht angepasst wurden. Die gesetzliche Regelung hat hier Vorrang.

Anerkennung für den Beruf

35. Deutscher Psychotherapeutentag würdigt die Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Der 35. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 16. November in Berlin war geprägt von der Erleichterung darüber, dass die Reform der Psychotherapeutenausbildung auch die letzten Hürden in Bundestag und Bundesrat genommen hatte. Weitere Themen waren der Klimawandel, die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Versorgung.

Die Familie im Fokus

Systemische Therapie für psychische Erkrankungen zugelassen

(BPtK)

Manchmal ist es ein erschütterndes Erlebnis, das zu einer Depression oder Angststörung führt. Manchmal sind es auch die Beziehungen in einer Familie, die krank machen. Doch das psychotherapeutische Verfahren, das schon immer die Familie in den Fokus der Behandlung psychischer Erkrankungen gerückt hat, war bisher noch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit heute ist die Systemische Therapie aber auch als Angebot von niedergelassenen Psychotherapeuten zugelassen.

Impfpflicht auch für Psychotherapeuten

Bundestag beschließt Masernschutzgesetz

(BPtK)

Der Gesetzgeber hat heute eine Impfplicht gegen Masern auch für Psychotherapeuten beschlossen. Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sehen vor, dass Personen, die nach 1970 geboren sind und in Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig sind, einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern aufweisen müssen. Zu den Einrichtungen zählen z. B. auch Krankenhäuser, Rehakliniken sowie psychotherapeutische und ärztliche Praxen. Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 1. März 2020 in Kraft.

Bundesrat stimmt Reform der Psychotherapeutenausbildung zu

BPtK: „Wesentlich nach den Vorstellungen der Profession gestaltet“

(BPtK)

„Nach 15 Jahren Debatte ist es vollbracht. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhalten künftig die Approbation nach einem Studium, das wesentlich nach den Vorstellungen der Profession gestaltet wurde“, würdigt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Reform der Psychotherapeutenausbildung, der heute der Bundesrat zugestimmt hat.

Opfer von Stalking und Menschenhandel künftig besser abgesichert

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Reform des sozialen Entschädigungsrechts, nach der künftig auch Opfer psychischer Gewalt entschädigt werden sollen. Damit können auch beispielsweise Opfer von schwerem Stalking und Menschenhandel Leistungen erhalten. Bislang haben Opfer von Gewalttaten nur dann Leistungen erhalten, wenn es durch einen tätlichen Angriff zu gesundheitlichen Schäden gekommen ist. „Mit der Reform erhalten endlich auch Opfer psychischer Gewalt eine soziale Absicherung“, erklärt BPtK-Präsident Dr.

1. Lesung: Reform des sozialen Entschädigungsrechts

Opfer psychischer Gewalt brauchen qualifizierte Hilfen

(BPtK)

Auch Opfer psychischer Gewalt sollen künftig entschädigt werden. Dies sieht der Gesetzentwurf zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts vor, das morgen in 1. Lesung im Bundestag beraten wird. Es ist geplant, dass Opfer von Gewalttaten schneller und zielgerichteter Leistungen erhalten. Über Traumaambulanzen soll flächendeckend ein niedrigschwelliger Zugang sichergestellt werden. Neben Opfern tätlicher Gewalt sollen Opfer psychischer Gewalt entschädigt werden. Damit können zukünftig auch Opfer beispielsweise von Stalking oder Menschenhandel Leistungen erhalten.

Nur wirksame Gesundheits-Apps zulassen

BPtK zur Anhörung des Digitale-Versorgung-Gesetzes

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt grundsätzlich, dass Gesundheits-Apps künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden sollen. „Digitale Programme zur Behandlung von psychischen Erkrankungen müssen allerdings nachweisen, dass sie überhaupt wirksam sind“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz anlässlich der heutigen Anhörung des Digitale-Versorgung-Gesetzes im Deutschen Bundestag. „Bisher ist lediglich vorgesehen, dass sie eine ausreichende technische Funktionalität und Datensicherheit sicherstellen müssen.“

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