Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sieht in dem Kabinettsentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (BT-Drs. 20/13183) ein wichtiges Signal für Betroffene sexualisierter Gewalt. Mit dem Gesetz sollen die Strukturen einer oder eines Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und eine forschungsbasierte Berichtspflicht eingeführt werden. Der Gesetzentwurf wird heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten.
KJP
Referentenentwurf zur Ausgestaltung einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe greift zu kurz
In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen stärker zu berücksichtigen.
Psychische Gesundheit von Heranwachsenden stark beeinträchtigt
Angesichts der jüngsten Zahlen des DAK-Präventionsradars und der Lancet-Psychiatrie-Kommission fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), verstärkt Maßnahmen zur Prävention und zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen zu ergreifen.
Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern besser unterstützen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt den interfraktionellen Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“ (BT-Drs. 20/12089), der heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wird.
Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen ab 1. Juli Kassenleistung
Am 18. Januar 2024 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss die Aufnahme der Systemischen Therapie in die Psychotherapie-Richtlinie als Leistung bei Kindern und Jugendlichen aufgenommen. Dieser Beschluss trat am 12. April 2024 in Kraft. Die Partner des Bundesmantelvertrags haben nun kurzfristig auch die weiteren notwendigen formalen Anpassungen, unter anderem der Psychotherapie-Vereinbarung, beschlossen, sodass die Versorgung ab sofort möglich ist.
GVSG stärkt Psychotherapie für Kinder & Jugendliche und schwer psychisch Erkrankte
Mehr Behandlungskapazitäten für psychisch kranke Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch erkrankte Patient*innen sind zwei wichtige Säulen im Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), die die ambulante psychotherapeutische Versorgung stärken.
EU plant, sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige stärker zu bekämpfen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Initiative der EU-Kommission, sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige auf EU-Ebene stärker zu bekämpfen. Gleichzeitig hält sie ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt für dringend notwendig. Mit einer Stellungnahme hat sie sich an die EU-Abgeordneten gewandt, um auf Anliegen der Psychotherapeutenschaft aufmerksam zu machen.
Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt schützen
Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen kann ihre körperliche und psychische Gesundheit ein Leben lang schwerwiegend schädigen. Jegliche Form sexueller Gewalt gegen Minderjährige muss daher unterbunden oder möglichst frühzeitig aufgedeckt und effektiv verfolgt werden. Gelingt dies nicht, sollten die Betroffenen einen Anspruch auf individuelle Aufarbeitung haben. Das ist ihnen eine Gesellschaft schuldig, deren Institutionen bei der Verhinderung sexueller Gewalt versagt haben.
Finanzierung der Weiterbildung, Antidiskriminierung und Qualitätssicherung
In Würzburg, einem historisch bedeutsamen Ort für die neuzeitliche Psychotherapie, begrüßte am 12. und 13. April 2024 die Versammlungsleitung die Delegierten des 44. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT). Dr. Bruno Waldvogel, Vizepräsident der Psychotherapeutenkammer Bayern, zeichnete nach, wie in Würzburg seit dem 20. Jahrhundert bedeutende Vertreter*innen der Profession die Psychotherapie und die psychotherapeutische Versorgung vorangetrieben und weiterentwickelt haben.
Selbstbestimmte Änderung des Namens- und Personenstands für trans* Personen endlich möglich
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) befürwortet den Entwurf eines Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG – BT-Drs. 20/9049), der am 12. April 2024 im Deutschen Bundestag zur abschließenden Beratung aufgesetzt ist.