Seit 1996 wurden das psychotherapeutische Leistungsspektrum der derzeit gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen und ihre Bewertungen nicht mehr angepasst. Eine moderne psychotherapeutische Versorgung ließ sich damit nicht mehr adäquat abbilden, sowohl hinsichtlich der Diagnostik als auch der Behandlung psychischer Erkrankungen. Auch die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen unterschreitet die für gesetzlich Krankenversicherte deutlich.
Kosten
Psychotherapeutische Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten wird gestärkt
Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt.
Kostenstrukturerhebung 2022 des Statistischen Bundesamtes
Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik in Kürze eine repräsentative Untersuchung zur Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Psychotherapiepraxen durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2022. Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.
Kostenstrukturerhebung 2021 des Statistischen Bundesamtes
Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik in Kürze eine repräsentative Untersuchung zur Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Psychotherapiepraxen durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2021. Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.
Elektronische Patientenakte ePA
Das Thema elektronische Patientenakte ePA beschäftigt vor allem auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die in einer Kassen- oder Privatpraxis niedergelassen sind. Die LPK Baden-Württemberg bietet nun hierzu kurzfristig eine Online-Informationsveranstaltung mit bis zu 1000 Teilnehmern zusammen mit der gematik an. Das Thema brennt vielen auf den Nägeln und wird auch bei unseren Mitgliedern kontrovers diskutiert. Mit der von Kammerpräsident Dr.
Aktualisierung: BPtK-Praxis-Info Coronavirus
Aufgrund der neuen bundesweiten Regelungen zur psychotherapeutischen Versorgung per Telefon hat die BPtK ihre Praxis-Info Coronavirus aktualisiert.
VORANKÜNDIGUNG: Psychotherapie von Soldat/innen und Bundespolizist/innen
Zusammen mit der Bayrischen Psychotherapeutenkammer sowie der Bundeswehr und der Bundespolizei planen eine ganztätige Fortbildung zur psychotherapeutischen Versorgung von Soldat/innen und Bundespolizist/innen. Termin: 16. Oktober 2019. Tagungsort: Rommel Kaserne, Auf dem Lerchenfeld 11, 89160 Dornstadt.
Ambulante psychotherapeutische Behandlung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr – private Zuzahlungen
Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit Schreiben vom 15.4.2019 an die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertrag des Verteidigungsministeriums mit der Bundespsychotherapeutenkammer das Treffen einer individuellen, abweichenden Vereinbarung mit dem Patienten hinsichtlich einer anteiligen Vergütung von Psychotherapieleistungen nicht zulässig sei.
Bundespolizisten können auf Privatpraxen zurückgreifen
Bundespolizisten sind ab sofort nicht mehr darauf angewiesen, einen freien Behandlungsplatz in einer psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung zu finden. Sie können sich jetzt für die Behandlung unmittelbar an eine Privatpraxis wenden. Dazu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen.
Änderung Gebühren
Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg hat in der letzten Vertreterversammlung eine Änderung der Gebühren für die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen, für Anerkennungen und für die Erteilung von Fortbildungszertifikaten beschlossen. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Änderungen in § 6 und Anlage III der Gebührenordnung am Tag nach Erscheinen der nächsten Ausgabe des Psychotherapeuten-Journals (Mitte März 2018) in Kraft treten werden: