Krankenversicherung

Unabhängige Patientenberatung gefährdet

BPtK kritisiert, dass zukünftiger Dienstleister auch für Krankenkassen arbeitet

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer sieht die bisher unabhängige Patientenberatung gefährdet. Künftig soll ein neuer Dienstleister die unabhängige Information und Beratung der Patienten im deutschen Gesundheitssystem übernehmen und sich ihrer Beschwerden annehmen. Dieser Dienstleister arbeitet nach eigenen Angaben bereits für gesetzliche Krankenkassen, z. B. AOK Plus, AOK Sachsen-Anhalt und BARMER GEK. Auf seiner Internetseite beschreibt er auch den Geschäftsbereich „Versorgungsmanagement durch Patienten Coaching“. Ziel dieses Geschäftsbereich sei u. a.

Psychotherapie: Krankenkassen verzögern und informieren falsch

BPtK kritisiert bürokratische Tricks bei der Kostenerstattung

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer kritisiert, dass gesetzliche Krankenkassen ihre Versicherten falsch informieren, wenn sie sich in psychotherapeutischen Privatpraxen behandeln lassen wollen. „Manche Krankenkassen muten psychisch kranken Menschen immer höhere Hürden zu, wenn sie dringend eine Psychotherapie benötigen“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Sie lassen sich inzwischen eine Menge bürokratischer Tricks einfallen, um eine notwendige und unaufschiebbare Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis und die Abrechnung über Kostenerstattung zu erschweren.

Zukünftig mehr Psychotherapien durch Jobsharing

GKV-VSG ermöglicht Flexibilisierung der Versorgungsaufträge

(BPtK)

Die Bundesregierung ermöglicht Psychotherapeuten durch Jobsharing zukünftig mehr Behandlungsstunden anzubieten. „Dadurch können mehr Patienten schneller eine Psychotherapie erhalten“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das heute im Bundestag verabschiedet wird.

Sprechstunde möglich, Praxisabbau begrenzt, Befugnisse erweitert

BPtK: GKV-Versorgungsstärkungsgesetz enthält wichtige Verbesserungen

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geplanten Veränderungen in der ambulanten Versorgung: Die Bundesregierung will eine psychotherapeutische Sprechstunde einführen, sie halbiert annähernd den bisher geplanten Abbau psychotherapeutischer Praxen und sie erweitert die Befugnisse von Psychotherapeuten.

ADHS nicht mehr im Morbi-RSA berücksichtigt

(BPtK)

Im Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen („morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich/Morbi-RSA“) werden im nächsten Jahr nicht mehr die häufigsten psychischen Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Dazu gehören die Diagnosen ADHS, Störungen des Sozialverhaltens sowie die Entwicklungsstörungen. „Damit sind Krankenkassen, die sich für eine gute Versorgung von psychischen Erkrankungen besonders bei Kindern und Jugendlichen einsetzen, benachteiligt“, kritisierte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Arbeitsunfähige unter Druck der Krankenkassen

BPtK fordert Versichertenschutz im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz auszubauen

(LPK BW)

Versicherte, die längere Zeit arbeitsunfähig sind und deshalb Krankengeld beziehen, sehen sich nicht selten von ihrer Krankenkasse unter Druck gesetzt. Sie erhalten nach Berichten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) von ihren Kassen Anrufe, in denen sie dann zu hören bekommen: „Ach, im Hintergrund spielt das Radio – dann geht es Ihnen ja gar nicht so schlecht …“ oder „Jetzt stellen Sie sich doch nicht so an!“, „Gehen Sie wieder arbeiten!“.

Psychisch kranke Menschen in der Versorgung benachteiligt

Bundesrat fordert Überprüfung der Bedarfsplanung

(BPtK)

Der Bundesrat fordert eine regelmäßige Überprüfung der sogenannten Bedarfsplanung, mit der festgelegt wird, wie viele Ärzte und Psychotherapeuten zur ambulanten Behandlung gesetzlich Krankenversicherter zugelassen werden. Das geht aus der heute beschlossenen Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes hervor.

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