Leistungen

Chronifizierung psychischer Erkrankungen verhindern – ambulante Psychotherapie stärken

Aktuelle Versorgungsstudie zur Lage der ambulanten Psychotherapien über Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V in Privatpraxen

(LPK BW)

 

Gemeinsame Pressemitteilung der Landespsychotherapeutenkammern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein

Berlin / Hamburg / Stuttgart etc

Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven

AKTUALISIERT - Bericht und Vortragsfolien zum Landespsychotherapeutentag 2018 am 29. Juni

(LPK BW)

Unter dem Motto „Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven“ stand der Landespsychotherapeutentag, der am 29.06.2018 in Stuttgart stattfand. Im Vormittagsprogramm referierte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz u.a. zu 20 Jahren Psychotherapeutengesetz.

LPK-Fachtag "Psychotherapie-Richtlinie und neue Befugnisse – Umsetzungen in der Praxis"

AKTUALISIERT - LPK-Fachtag am 7.7.2018 in Stuttgart - Bericht und Vortragsfolien

(LPK BW)

Seit mehr als einem Jahr ist die neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft und seit letztem Jahr können Psychotherapeuten Krankentransport, medizinische Rehabilitation sowie Soziotherapie verordnen und Krankenhauseinweisung veranlassen. Beim mit ca.

„Bin ich psychisch krank?“ – Psychotherapeuten beraten und helfen

BPtK-Patientenbroschüre „Wege zur Psychotherapie“

(BPtK)

Seit einem Jahr können Psychotherapeuten ihren Patienten wichtige neue Leistungen anbieten: In der psychotherapeutischen Sprechstunde kann seither jeder kurzfristig Rat und Hilfe erhalten, der unter psychischen Beschwerden leidet. Wer besonders dringend Hilfe benötigt, weil er sich in einer psychischen Krise befindet, kann außerdem in einer Akutbehandlung rasch stabilisiert werden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat deshalb ihre Patientenbroschüre „Wege zur Psychotherapie“ grundlegend überarbeitet.

Neue Praxis-Info „Medizinische Rehabilitation“

BPtK: Schritt für Schritt-Anleitung für Psychotherapeuten sowie Patienteninfo

(BPtK)

Psychotherapeuten können nun erstmals bei Patienten, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind oder bei denen eine solche Beeinträchtigung droht, Rehabilitation verordnen, wenn sie von der Krankenkasse bezahlt wird. Die Befugnis, medizinische Rehabilitation zu verordnen, stärkt die Rolle der Psychotherapeuten in der Versorgung psychisch kranker Menschen. Eine Reha, die die Rentenversicherung finanziert, muss weiterhin vom Versicherten selbst beantragt werden.

Mehr Transparenz über die Leistungen der Psychiatrischen Institutsambulanzen

Kassen und Krankenhäuser vereinbaren bundeseinheitliche PIA-Dokumentation

(BPtK)

Ab dem 1. Juli 2018 müssen die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) nach einem bundesweit einheitlichen Katalog dokumentieren, welche Leistungen sie erbringen. Hierzu muss tagesbezogen und getrennt nach Berufsgruppen dokumentiert werden, in welchem zeitlichen Umfang ein Patient Einzel- oder Gruppenpsychotherapie, Gespräche zur medikamentösen Ein- oder Umstellung oder eine Krisenintervention erhalten hat. Auch ob eine aufsuchende Behandlung stattgefunden hat, in welchem Umfang und welche Leistungen dabei konkret erbracht wurden, wird zukünftig erfasst.

DIMDI veröffentlicht OPS 2018

"Stationsäquivalente Behandlung" abrechenbar

(BPtK)

Das DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) hat den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) 2018 veröffentlicht. Darin ist auch beschrieben, unter welchen Voraussetzungen künftig die neue "Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung" im häuslichen Umfeld durch Krankenhäuser (§ 115d Absatz 2 SGB V) abgerechnet werden kann. Dabei hält sich das DIMDI eng an die entsprechende Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Ein Beratungsangebot für Betroffene sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

(LPK BW)

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Es ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr kostenlos unter der Telefonnummer 08000 116 016 und online unter www.hilfetelefon.de über den Termin- und Sofort-Chat sowie per E- Mail erreichbar.

Leistungen abonnieren