Patientenberatung

Wo finde ich Hilfe bei psychischen und familiären Problemen?

bke und BPtK veröffentlichen Ratgeber für Familien

(BPtK)

Wenn Kinder und Jugendliche psychische Beschwerden haben oder wenn es familiäre Probleme gibt, dann wissen Betroffene häufig nicht, an wen sie sich wenden können, um Hilfe zu bekommen. Mit dem neuen Ratgeber möchte die BPtK gemeinsam mit der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) Eltern, Kinder und Jugendliche darüber informieren, welche Hilfsangebote es bei psychischen und familiären Problemen gibt. Der Ratgeber beantwortet Fragen wie: Wann kann ich mich an eine Beratungsstelle wenden? Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeut*in und Psychiater*in?

Regionale Beratungsangebote gestärkt, Unabhängigkeit fraglich

Bundestag beschließt Stiftung Unabhängige Patientenberatung

(BPtK)

Der Bundestag hat am 16. März 2023 die Überführung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) in eine Stiftung beschlossen (BT-Drs. 20/6014). Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte für eine unabhängige Organisation als Stifter der UPD geworben. Doch der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) wird nun Stifter der UPD.

Neue Praxis-Info „E-Patientenakte“

BPtK empfiehlt eingeschränkte Nutzung nur für aktuelle Behandlungen

(BPtK)

Seit dem 1. Januar können sich Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei eine elektronische Patientenakte anlegen. Sie ist für Patient*innen ein zentrales Archiv ihrer medizinischen Unterlagen. Für Psychotherapeut*innen ist und bleibt ihre Dokumentation die maßgebliche Grundlage all ihrer Entscheidungen. Die E-Patientenakte ist eine zusätzliche Sammlung von Dokumenten und Befunden, in der sie zum Beispiel medizinische Daten der Patient*in finden können, die von anderen erhoben wurden.

BPtK-Patienteninformation „Wege zur Psychotherapie“

Überarbeitete Neuauflage mit neuesten gesetzlichen Änderungen

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat ihre Patienteninformation „Wege zur Psychotherapie“ überarbeitet. Sie wurde insbesondere um wichtige gesetzliche Neuerungen wie „Gruppenpsychotherapie“, „Psychotherapie per Video“ oder „Gesundheits-Apps in der Psychotherapie“ ergänzt. Patient*innen erhalten darüber hinaus weiterhin grundlegende Informationen zu professionellen Hilfen bei psychischen Erkrankungen. Die Broschüre liefert Antworten auf Fragen wie:

Informationsbedarf Kinderschutz und Pandemie

Infos der Kinderschutzhotline

(LPK BW)

(Text der Kinderschutzhotline) "Aktuell sieht sich die Medizinische Kinderschutzhotline stark zunehmenden Anfragen gegenüber, die den Kinderschutz in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen, Schulschließungen und zunehmendem wirtschaftlichen Druck auf Familien zum Thema haben. Konkret berichten Anrufende von familiären Eskalationen und von Eltern, die selbst aktiv um Hilfe nachfragen, weil sie mit der aktuellen Situation überfordert sind.

Gesundheits-Apps auf Wirksamkeit prüfen

BPtK-Forderungen zum Digitalen Versorgungs-Gesetz

(BPtK)

Gesundheits-Apps können die Versorgung psychisch kranker Menschen ergänzen. Durch sie lassen sich psychotherapeutische Behandlungen intensivieren, indem Psychotherapeuten sie gezielt einsetzen, um beispielsweise die Bewältigung angstauslösender Situationen wirksamer üben zu können. Sie können das psychotherapeutische Angebot auch erweitern, weil sie zwischen den Gesprächsterminen zusätzliche Behandlungseinheiten oder Übungen auch ohne den Psychotherapeuten ermöglichen. Einige Patienten können so mit Unterstützung einer App allein an ihren Beschwerden arbeiten.

„Wege zur Psychotherapie“ – jetzt auch auf Englisch und Türkisch

BPtK-Patientenbroschüre bietet grundlegende Informationen

(BPtK)

Die BPtK-Patientenbroschüre „Wege zur Psychotherapie“ ist jetzt auch auf Englisch und Türkisch erhältlich. Sie bietet grundlegende Informationen darüber, wie Psychotherapeuten bei psychischen Beschwerden und Erkrankungen helfen können.

Mangelhafter Patientenschutz bei Gesundheits-Apps

BPtK: Nachlässige Qualitätssicherung im Digitalen Versorgung-Gesetz

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert einen mangelhaften Patientenschutz bei Gesundheits-Apps, wie er im gestern verabschiedeten Kabinettsentwurf zum Digitalen Versorgung-Gesetz vorgesehen ist. Gesundheits-Apps, auf die Versicherte einen Anspruch haben, werden danach nicht den Standards der gesetzlichen Krankenversicherung genügen. Als ausreichend soll bereits gelten, wenn Versicherte durch eine App besser informiert werden. Die BPtK fordert, an Gesundheits-Apps vergleichbare Ansprüche zu stellen wie an Arznei- und Heilmittel.

Depressionen deutlich häufiger diagnostiziert

Anteil unspezifischer Diagnosen immer noch viel zu hoch

(BPtK)

Depressionen wurden 2017 um 26 Prozent häufiger diagnostiziert als 2009. 2017 erhielt etwa jeder sechste gesetzlich Krankenversicherte mindestens eine Diagnose einer depressiven Erkrankung. Allerdings beträgt der Anteil der ungenauen („unspezifischen“) Diagnosen immer noch 42 Prozent und ist damit viel zu hoch. Hausärzte stellten rund 60 Prozent der Depressionsdiagnosen. Von ihnen stammen auch 70 Prozent der unspezifischen Diagnosen. Bei fachspezifischen Ärzten und Psychotherapeuten lag der Anteil nur bei 6 Prozent.

"Bin ich psychisch krank?" - "Wie finde ich einen Psychotherapeuten?"

BPtK-Patienteninformation als Internetangebot

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bietet ab dem 18. März ihre Patienteninformation „Wege zur Psychotherapie“ als gesonderte Internetseite. Die Seite gibt umfassend Auskunft zu Themen wie „Bin ich psychisch krank?“ oder „Wie finde ich einen Psychotherapeuten?“. Sie beschreibt, wann es ratsam ist, einen Termin in einer psychotherapeutischen Sprechstunde zu machen, und was in einer psychotherapeutischen Behandlung passiert. „Manche Menschen können sich nicht vorstellen, was in einer Psychotherapie passiert“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest.

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