Patientenrechte

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Ein Beratungsangebot für Betroffene sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

(LPK BW)

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Es ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr kostenlos unter der Telefonnummer 08000 116 016 und online unter www.hilfetelefon.de über den Termin- und Sofort-Chat sowie per E- Mail erreichbar.

Berufsrecht in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Unterlagen zum KJP-Fachtag am 25.07.2015

(LPK BW)

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg sieht es als ihre Aufgabe an, in Fragen des Berufsrechts ihre Mitglieder gut zu unterrichten. Aus diesem Anlass wurde vom LPK-Vorstand  und dem Ausschuss „Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ der Fachtag „Berufsrecht eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendpsychotherapie“ durchgeführt. Viele Rechtsfragen, die in psychotherapeutischen Praxen für  Kinder- und Jugendliche aufkommen, wurden vorgestellt und diskutiert.

Ärztliche Zwangsbehandlungen künftig im Krankenhaus notfalls möglich

Bundestag erweitert Möglichkeiten, Patienten gegen ihren Willen zu retten

(BPtK)

Psychisch kranke Patienten, die nicht mehr erkennen können, dass sie ärztlich behandelt werden müssen, um ihr Leben zu retten, konnten bisher nur zwangsbehandelt werden, wenn sie in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung zwangsweise untergebracht worden waren. Der Bundestag hat nun ein Gesetz zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen beschlossen, das die Möglichkeiten erweitert, Patienten auch gegen ihren Willen zu retten.

Wenn Abschiebung psychisch kranker Flüchtlinge droht

IPPNW-Empfehlungen für Ärzte, Psychotherapeuten, Pfleger und Schwestern

(BPtK)

Durch die verschärfte Asylgesetzgebung sind auch Psychotherapeuten häufiger mit Abschiebungen psychisch kranker Flüchtlinge konfrontiert. In solchen Situationen kommt es immer wieder zu einer massiven Verschlechterung des psychischen Zustandes der Geflüchteten bis hin zu völliger Dekompensation und akuter Suizidalität.

Muttersprachliche Behandlungsangebote und Dolmetscherdienste nicht ausreichend

Unabhängige Patientenberatung veröffentlicht Monitor Patientenberatung 2015

(BPtK)

Mangelndes Wissen, sprachliche Schwierigkeiten und kulturelle Einflüsse erschweren es Migranten, sich im deutschen Gesundheitssystem zurechtzufinden. Dies ist eines der Ergebnisse des Monitor Patientenberatung 2015, den die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) heute veröffentlicht hat.

LPK-Fachtag zu Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendlichensychotherapie

Berufsrecht - eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, 25. Juli 2015

(LPK BW)

Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen steht in einem besonderen rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Beziehung von Therapeut und Kind und der Beziehung von Therapeut und Eltern. Daraus können Konflikte im Arbeitsbündnis entstehen mit vielfältigen Fragestellungen.

Der LPK-Fachtag zu berufsrechtlichen Themen in der Kinder und Jugendlichenpsychotherapie war am 25. Juli in Stuttgart war mit ca. 150 Teilnehmern sehr gut besucht. U.a. Folgende Themenkomplexe stehen im Fokus:

Das Ergänzende Hilfesystem (EHS)

Hilfen für Betroffene sexuellen Missbrauchs

(LPK BW)

Für Menschen, die als Kinder und Jugendliche Betroffene von sexuellem Missbrauch wurden, bietet das Ergänzende Hilfesystem (EHS) bereits seit 01.05.2013 im familiären und institutionellen Bereich Hilfen zur Linderung der aus dem Missbrauch entstandenen Folgeschäden an. Betroffene können einen Antrag auf Kostenübernahme für bestimmte Sachleistungen, die heute noch existierende Folgen des sexuellen Missbrauchs in der Kindheit oder Jugend abzumildern bzw. auszugleichen sollen, bis zur Höhe von insgesamt 10.000 € stellen.

Psychotherapie: Krankenkassen verzögern und informieren falsch

BPtK kritisiert bürokratische Tricks bei der Kostenerstattung

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer kritisiert, dass gesetzliche Krankenkassen ihre Versicherten falsch informieren, wenn sie sich in psychotherapeutischen Privatpraxen behandeln lassen wollen. „Manche Krankenkassen muten psychisch kranken Menschen immer höhere Hürden zu, wenn sie dringend eine Psychotherapie benötigen“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Sie lassen sich inzwischen eine Menge bürokratischer Tricks einfallen, um eine notwendige und unaufschiebbare Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis und die Abrechnung über Kostenerstattung zu erschweren.

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